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Übersicht: Über den Umgang mit Transvestiten in der NS-Zeit liegen bis lang keine systematischen Untersuchungen vor. Aufgrund der historischen Herleitung des Transvestitismus aus der conträren Sexualempfindung" des 19. Jahrhunderts galt das Verhalten medizinisch als Symptom und ju ristisch als Indiz der Homosexualität, eine pauschale Zuschreibung, gegen die sich heterosexuelle Transvestiten und Sexualwissenschaftler wandten. In der Weimarer Zeit kam es im Zuge einer Liberalisierung zur behördlichen Anerkennung in Form sogenannter Transvestitenscheine sowie zur Etablierung subkultureller Strukturen. Eine Änderung der Strafbestimmungen in der NS-Zeit ist für das Tragen der Kleidung des anderen Geschlechts (Erregung öffentlichen Ärgernisses) nicht belegt, auch wenn allgemein restriktiver verfahren wurde. Jedoch gibt es Hinweise auf lokale Ausnahmeregelungen. In Auswertung von Strafverfolgungsakten, sowie medizinischer und kriminologischer Publikationen werden im Folgenden Kontinuitäten und Brüche im Umgang mit Transvestiten aufgezeigt. Dabei spielen sexuelle Orientierung und Geschlecht eine entscheidende Rolle. Homosexuelle' Transvestiten wurden nach den für homosexuelle Hand lungen oder Prostitution vorgesehenen (1935 verschärften) Strafbestimmungen verfolgt; dabei konnte der Transvestitismus das Strafmaß erhöhen oder zur Kastrationsempfehlung beitragen. Bei ,heterosexuellen', zumeist verheirateten Transvestiten, die sich in der Regel nicht öffentlich zeigten und auch den gegen sie erhobenen Homosexualitätsverdacht entkräften konnten, lässt sich in keinem Fall eine Strafverfolgung nachweisen, obwohl ihre Neigung in der NS-Geschlechterideologie als sittenwidrig galt. Anders als ,homosexuelle' Transvestiten, die in Frauenkleidern Männer attrahier ten, oder , heterosexuelle', die ihre Neigung im Verborgenen lebten, ver suchten Transvestitinnen meist im Alltag als Männer durchzugehen. Bei allen aufgefundenen Strafakten handelt es sich um homosexuelle Transves titinnen. Obwohl weibliche Homosexualität auch in der NS-Zeit nicht strafbar war, scheint man ebenso widersprüchlich wie willkürlich mit den Transvestitinnen umgegangen zu sein. Die juristischen Sanktionen wegen des öffentlichen Tragens von Männerkleidung reichen von aktenkundigen Verwarnungen bis hin zur KZ-Haft. Zugleich kam es in Ausnahmefällen auch bei Transvestitinnen zur Bewilligung von Transvestitenscheinen oder zur Vornamensänderung. Die nach dem Ersten Weltkrieg eingeführte Praxis operativer Geschlechtsumwandlung bei sogenannten ,extremen Transvestiten' beiderlei Geschlechts ist für die NS-Zeit nur bei ganz wenigen Mann-zu-Frau-Fällen und keinem Frau-zu-Mann-Fall nachweisbar. Dabei spielten eugenische und therapeutische Erwägungen eine Rolle.
Da es sich hier um eine erste explorierende Untersuchung handelt, werden abschließend einige Forschungsfelder benannt, die sich aus dem Material ergeben. Sie verstehen sich als Anregung für zukünftige Untersuchungen.
In den letzten 30 Jahren wurden zahlreiche Forschungsergebnisse zur Ver folgung Homosexueller im Nationalsozialismus vorgelegt, zu Verfolgungs politik, Untersuchungen über die zu ihrer Durchsetzung eingerichteten Strukturen und Strategien, Studien über die reichsweite und lokale Praxis sowie über Einzelschicksale Verfolgter und Biografien von Verfolgern (Grau 2011). Dabei standen homosexuelle Männer im Vordergrund, ihr kollektives Schicksal unterschied sich in Ausmaß und Intensität der Verfolgung von dem homosexueller Frauen, deren gleichgeschlechtliche sexuelle Handlun gen nicht direkt unter Strafe standen.
Schwierig gestaltet sich die Erforschung des Schicksals von Transvestiten, über die bislang kaum Arbeiten vorliegen. Systematische Untersuchungen über Kontinuitäten und Brüche im Umgang mit ihnen von der Weimarer zur NS-Zeit liegen nicht vor (vgl. Herrn 2005; Rosenkranz et al. 2009). Sie wurden offenbar nicht in vergleichbarer Weise wie Homosexuelle verfolgt. Denn Transvestitismus, das Tragen der Kleidung des anderen Geschlechts, war auch in der NS-Zeit nicht per se strafbar, wie auch das Leben in der Rolle des anderen Geschlechts juristisch nicht sanktioniert wurde. Solche Personen belangte man wie bereits in der Weimarer Republik nur dann juristisch, wenn sie im andersgeschlechtlichen Habit auffielen, also in der Öffentlichkeit ,,Aufsehen erregten" und damit die öffentliche Ordnung störten. Strafrechtlich relevant waren dafür die Paragraphen 360 (grober Unfug) und 183 (Erregung öffentlichen Argernisses) RStGB. Aus diesem Grund wurde bereits um 1909 eine von Magnus Hirschfeld und dem Berliner Polizeipräsidenten ausgehandelte Praxis etabliert, nach der Transvestiten aufgrund eines ärztlichen Gutachtens eine polizeiliche Bescheinigung ausgestellt werden durfte, die sie vorweisen konnten, um sich vor Festnahmen zu schützen - den sogenannten „Transvestitenschein."1 Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine polizeiliche Erlaubnis zum Tragen der Kleidung des anderen Geschlechts, wie oft fälschlich angenommen wurde. Vielmehr war es lediglich eine amtlich beglaubigte Bestätigung, dass jene Person der Polizei als Männer- respektive Frauenkleider tragend bekannt sei, weshalb von Maßnahmen abgesehen werden sollte. Das polizeiliche Beglaubigungsschreiben wurde in der Weimarer Zeit recht häufig erteilt, denn es wird in zahlreichen Berichten von und über Transvestiten erwähnt. Statistische Angaben liegen allerdings nicht vor. In einer weiteren Regelung aus dem Jahr 1921 mit dem Preußischen Justizminister, die ebenfalls ein medizinisches Gutachten voraussetzte, genehmigte man Vornamensänderungen, wobei sich der Minister das Entscheidungsrecht im Einzelfalle vorbehielt. Praktische Um setzungen solcher Genehmigungen sind auf lokaler Ebene für verschiedene Städte belegt, neben Berlin und Potsdam auch für Hamburg, München, Köln und Essen. Damit etablierte sich eine doppelte Abhängigkeit der Transvestiten, einerseits von ihrer Beglaubigung durch Mediziner, andererseits von staatlichen Ordnungsinstanzen wie Justiz und Polizei. Reichsweite Erlasse, Gesetze oder interne Richtlinien, die diese Praxis in der NS-Zeit neu geregelt oder modifiziert hätten, sind bislang nicht bekannt.2
Wenn Transvestitismus also nicht strafbar war, stellt sich die Frage, wieso man Transvestiten überhaupt hätte verfolgen sollen.
Einen ersten Anhaltspunkt gibt uns der historische Konstruktionsprozess des Transvestitismuskonzepts. Bis ins frühe 20. Jahrhundert bildeten Trans vestiten (sexual-)wissenschaftlich keine abgegrenzte Kategorie und sozial keine eigenständige Gruppe. Vielmehr wurden sie lange Zeit zu den soge nannten Konträrsexuellen gezählt, einer vom Berliner Psychiater Karl West phal 1870 beschriebenen und sodann in der Sexualpathologie etablierten Kategorie, die alle Varianten non-konformen Geschlechterverhaltens - auch die heute so bezeichnete Homosexualität - umfasstę. Das Tragen der Klei
dung des anderen Geschlechts galt darin - Wissenschaftlich wie populär - als Zeichen gleichgeschlechtlichen Begehrens. Erst nachdem Hirschfeld 1910 das Phänomen des Transvestitismus als eigenständige Kategorie beschrieben hatte, begann - unterbrochen durch den Ersten Weltkrieg - die Formierung dieser Minderheit. Eine klare Unterscheidung zwischen Travestie, dem Auf treten in der Kleidung des anderen Geschlechts auf der Bühne, die sich zu ei nem eigenen Kleinkunstgenre (der sogenannten Damenimitatoren) entwi ckelt hatte, und Transvestitismus, dem als „Trieb“ beschriebenen Verlangen nach andersgeschlechtlicher Kleidung, wurde weder von Hirschfeld noch in der Folgezeit vorgenommen, Parallel zur wissenschaftlichen Kategorisierung entstand eine Subkultur mit eigenen Lokalen, Organisationen und Zeitschrif ten, die Schnittstellen zur Homosexuellenszene aufwies.
Viele männliche Transvestiten begriffen sich als heterosexuell, und ihre Wortführer legten sogar großen Wert darauf, nicht als homosexuell zu gel ten. Dennoch gab es auch Homosexuelle mit einer Vorliebe für Frauenklei der." Und wie historische Darstellungen und aktuelle Forschungen (Mak 1998; Herrn 2005; 61 - 64; Vogel 2009) belegen, war Transvestitismus ein asymmetrisches Phänomen: Anders als bei den Männern scheint es fast nur homosexuelle Transvestitinnen gegeben zu haben.
Personen mit dem Wunsch nach operativer Geschlechtsumwandlung stellten in der zeitgenössischen Begrifflichkeit die höchste Steigerungsform der ,extremen" oder ,,totalen“ Transvestiten dar, bildeten jedoch keine eige ne Kategorie. Erste genitalchirurgische Eingriffe von Mann zu Frau und Frau zu Mann, die von Kastrationen, Ovar- und Hysterektomie, Brust- und Penis amputationen (ab 1912) über Hormonbehandlungen (ab 1918) bis zur Aus formung einer Neovagina (ab 1921) reichen, sind belegt; bis Anfang der 1930er-Jahre können etwa ein Dutzend solcher Geschlechtsumwandlungen nachgewiesen werden (Herrn 2008a).
In der NS-Zeit wirkten sich die diversen Gemeinsamkeiten und Differenzen von Transvestiten und Homosexuellen vielfach auf den Umgang mit ihnen aus.
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1 In einer Broschüre des Hamburger Polizei-Oberinspektor Rudolf Förster heißt es da
zu: „Auf Antrag kann den Transvestiten (...) ohne Bedenken eine Bescheinigung ausgestellt werden, die besagt, daß es der Behörde bekannt ist, daß die betreffende Person die Kleidung des anderen Geschlechts trägt. Die Erteilung dieser Bescheini gung wird durchweg von einem amtsärztlichen Gutachten abhängig gemacht, aus dem die transvestitische Veranlagung des Antragstellers hervorgeht. Transvestiten, die homosexuell veranlagt sind und sich nachweislich als Damenimitator, als Tänzer oder sonst wię artistisch betätigen, können auf Antrag solche Bescheinigungen ohne weiteres erhalten, wenn die Persönlichkeit der betreffenden Person Gewähr für nichtmißbräuchliche Benutzung bietet" (Förster 1932: 36). Demnach wurden bei der Bewilligung von Transvestitenscheinen keine Unterschiede wegen der sexu
ellen Orientierung gemacht. 2 Rosenkranz et al. 2009 berichten, dass mit den Transvestitenscheinen auf lokaler
Ebene verschieden umgegangen wurde. So „widerrief die Hamburger Polizei die be reits ausgestellten Genehmigungen zum Tragen von Frauenkleidung" (ebd.: 62) im Jahr 1933, eine Anweisung, die jedoch nicht einheitlich umgesetzt worden sei. Zum Umgang mit Transvestiten zwischen 1933 und 1936 in Hamburg vgl. Micheler 2005: 285-286.
3 Hirschfeld konzipierte Transvestitismus als Neigung ausschließlich Heterosexueller,
erst ab 1918 differenzierte er ohne Angabe einer konkreten empirischen, sondern vielmehr auf Grundlage einer erfahrungsgesättigten Basis, dass Homo- und Hetero sexuelle jeweils etwa ein Drittel ausmachten und sich der Rest entweder asexuell oder , automonosexuell" verhalte (Hirschfeld 1918: 144). 4 Vgl. dazu Hirschfeld (1910). Unter den 17 Fallgeschichten befindet sich nur eine
Fray. Sie berichtet von Beziehungen zu Frauen, bevor sie heiratete und Mutter wur de. Hirschfeld vereinnahmt sie als heterosexuell. Auch in Hans Abrahams Studie zum weiblichen Transvestitismus von 1921 ist sie die einzige, die nicht ausschließ
lich homosexuell lebte. 5 Wenn im Folgenden die in der Sexualwissenschaft vorgenomme Unterscheidung
zwischen homo- und heterosexuelle Transvestiten und Transvestitionen übernom men wird, werden damit keine Aussagen über das subjektive Zugehörigkeitsemp finden oder ihre sexuelle Identität getroffen, insbesondere von jenen, die eine ope rative Geschlechtsumwandlung anstrebten oder durchlebten. Bei der Bezeichnung „Transvestit Transvestitin" handelt es sich manchmal um eine Selbst-, meist aber
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Transvestitismus in der NS-Zeit
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Transvestiten: ,,Ich habe wohl Freude an Frauenkleidern [...], bin aber deswegen nicht homosexuell."
Transvestiten seien homosexuell, weil diese Einschätzung von den Polizei dienststellen getroffen wurde und nicht durch sachverständige Mediziner. Doch woran diese den Unterschied zwischen homo- und heterosexuellen Transvestiten erkennen sollten, bleibt unerwähnt. Voss ging jedenfalls davon aus, dass die Zahl [homosexueller Transvestiten) tatsächlich erheblich viel tiefer liegen dürfte" (Voss 1938: 17). Lediglich eine weitere medizinische Pu blikation aus der NS-Zeit äußert sich, wenn auch recht vage, zu dieser Frage. Bürger-Prinz und Weigel (1940: 125) meinen, dass Homosexuelle ,ungefähr die Hälfte ausmachen". Dass nicht nur die Polizeibehörden annahmen, Transvestiten seien homosexuell, lässt sich aus Gerichtsakten sowie medizi nischen und kriminologischen Publikationen entnehmen.
„Homosexuelle" Transvestiten
Lange vor der NS-Zeit verfolgte der Staat kriminelle Interessen bei Trans vestiten. Da ihnen unlautere Motive unterstellt wurden, galten sie bis ins 19. Jahrhundert als Schwindler und Hochstapler oder waren gar der Spiona ge verdächtig. Im 20. Jahrhundert betrachtete man sie als Gefährdung der öf fentlichen (Geschlechter-Ordnung, weshalb sie strafrechtlich belangt wur den. Trotz der erwähnten Liberalisierungstendenzen wurde Transvestiten in der Weimarer Zeit noch immer so viel Aufmerksamkeit zuteil, dass die Po lizei lokale Statistiken anfertigte, die man in der NS-Zeit weiterführte. Diese enthielten Angaben zum biologischen Geschlecht, zur sexuellen Orientie rung und zum Anlass der Polizeilichen Erfassung, insbesondere zu strafbaren Handlungen (Polke 1935). Dies wurde aber erst öffentlich, als ein junger Hamburger Arzt, Hermann Ferdinand Voss (Jahrgang 1912), am gerichtsme dizinischen Institut der Hanseatischen Universität 1938 seine Dissertation zum Transvestitismus publizierte (Voss 1938). Voss richtete, um seine Einzel fallstudie mit empirischen Angaben zu untermauern, eine „Anfrage an die Polizeibehörden der großen Städte Deutschlands“, mit der Bitte, ihm detail-- liert Bericht zu erstatten (Voss 1938: 13f.). Mit Ausnahme der Berliner Poli.. zei, die zweifellos die meisten Fälle liefern konnte, jedoch nicht in der vor gegebenen Frist antwortete, gingen Berichte aus 22 Städten über die Häufigkeit von Transvestiten ein. Diese Liste führt Hamburg (einschließlich Altona) mit 104 Fällen an, gefolgt von München mit jährlich einem Fall ir. den vorangegangenen 15 Jahren, Dresden (,11 Fälle seit 1928") und Düssel dorf mit zehn Fällen aus den vorangegangenen 15 Jahren. Die Zahlen lagen unter den Erwartungen von Voss, weshalb er sie wie folgt kommentierte:
„Die mir gemeldeten Trten.-Zahlen stellen wahrscheinlich nur einen Teil der wirklich vorhandenen dar. Die Trten, sind äußerst vorsichtige Personen, die jeder Berührung mit der Polizei sorgsam aus dem Wege gehen, und sie wer den daher häufig nicht zur Erkennung gelangen. Ueber die Kriminalität der Trten, gingen kaum Angaben ein. Die meisten Berichte lassen erkennen, dass es sich bei den bekannt gewordenen Trten, um Homosexuelle, teils auch um Prostituierte handelt" (ebd.: 15).
Aus einigen Verfolgungsakten von Männern, die wegen § 175 RStGB7 ange klagt waren - und daher nur einen kleinen Ausschnitt des Umgangs mit Trans vestiten repräsentieren -, geht hervor, dass es zumindest in Berlin auch nach 1933 eine Transvestitenszene gab. Dort fanden bis 1940 gelegentlich Bälle mit bis zu 300 Personen in einschlägigen Lokaler statt, die allerdings, sofern die Polizei Kenntnis davon erhielt, observiert wurden und zu Festnahmen führ ten. Nicht grundlos befürchteten einige jener Männer, die vor 1933 einen Transvestitenschein erhalten hatten, nach 1933 wegen des Tragens von Frau enkleidern sistiert zu werden (vgl. Steinweiler 2000: 59-63). Denn die NS Verfolgungsinstanzen betrachteten dies als explizite Form der Effeminierung, die als Verdacht gewertet wurde, der Betreffende habe strafbare homosexuelle Handlungen begangen. Dementsprechend wurde die „Täter"-Klassifikation mit dem Zusatz „Transvestit" versehen (Pretzel 2000: 46 f.).
In den folgenden, im Rahmen von Strafverfahren überlieferten Äußerun gen Angeklagter ist die Situation, in der sie abgegeben wurden, mit zu be denken, und ebenso ihre selektive Wiedergabe durch die Protokollierenden für den Verwendungszweck.
Beim ersten hier vorgestellten, sich über zwei Jahre hinziehenden großen Strafverfahren (1937 bis 1939) ging es um einen sogenannten Strichjungen als Hauptbeschuldigten, den 1909 geborenen Werner Kukuk. Er hatte zwi schen 1927 und 1936 bereits neun Vorstrafen wegen verschiedener, nicht im sexuellen Kontext stehender Delikte erhalten. Im Laufe zahlreicher Ver nehmungen und Gegenüberstellungen machte er Angaben zu immer neuen Personen, belastenden sexuellen Praktiken, persönlichen Vorlieben – insbe sondere dem Tragen von Frauenkleidern - und den Details der jeweiligen se xuellen Begegnung, die bis in die Weimarer Zeit zurückreichten.
Voss' Annahme deutet zunächst darauf hin, dass der Homosexualitätsver dacht trotz aller Aufklärungsarbeit der 1920er-Jahre zumindest bei der Poli zei an den Transvestiten haften geblieben war (Förster 1932: 34-36). Der Autor bezweifelte die Behauptung der Behörden, nahezu alle gemeldeten
um eine Fremdbezeichnung. Jedoch beschrieben jene Frauen und Männer, die einen Transvestitenschein beantragten, ihr Verlangen nach der Kleidung des anderen Ge schlechts - in der Hirschfeldschen Tradition -- als unwiderstehlichen, in die Kindheit zurückreichenden Drang. Der Spezialist an Hirschfelds Institut für Sexualwissenschaft berichtet anlässlich der Gründung der ersten Transvestitenvereinigung „D'Eon", dass ihm „allein in Berlin [...] einige 1000 Fälle bekannt geworden“ seien (Abraham 1930).
7 Ich danke Andreas Pretzel für die Hinweise auf die Akten. 8 Vgl. dazu: LAB A Pr, Br. Rep.30 198a 5. Allg., Nr. 106, vor allem die Denunzianten
briefe von Veranstaltungen, sowie Dobler 2003; 182-190 und Dobler 2009; 127f. 9 Die folgenden Angaben zu drei Männern, die gelegentlich in Frauenkleidern privat
und öffentlich auftraten, entstammen der Akte LAB A Rep.35 802 Nr. 33523.
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Transvestitismus in der NS-Zeit
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ich sehr zurückgezogen gelebt. Bis zu meiner damaligen Festnahme, am 25. Mai 1935, bin ich in Frauenkleidern ausgegangen [...]. Ich habe wohl Freude an Frauenkleidern und trage dieselben gerne, bin aber deswegen nicht homo sexuell Ich habe bis in die letzte Zeit hinein mit Frauen verkehrt, Meinen letz ten normalen Verkehr hatte ich am Sonnabend, den 13.11.1937, mit einer Da me, die ich seit ungefähr einem halben Jahre kenne.
Zu den beschuldigten Sexualpartnern gehörte der 1889 geborene Kauf mann Arthur Glöckner, der einen Transvestitenschein erhalten hatte, später heiratete und 1929 geschieden wurde. Er gab in seiner Vernehmung am 26. Mai 1937 zu Protokoll:
Geschlechtlich bin ich völlig normal veranlagt. In meiner Jugend (15-18 Jah re) habe ich mir eingebildet, bisexuell veranlagt zu sein. Dies äusserte sich da rin, dass ich damals das Bedürfnis hatte, in Frauenkleidern zu gehen, wozu ich vom Polizeipräsidium Berlin im Jahre 1917/8 die Bewilligung erhielt. Bis vor 8 oder 9 Jahren bin ich auch abends 1-2mal in der Woche in Frauenklei dern ausgegangen. Ich bin auch mit meiner Frau damals in Frauenkleidern ausgegangen. Ich habe auch in Frauenkleidern schwule Lokale aufgesucht, zu irgendwelchen widernatürlichen Handlungen ist es aber bei mir nie ge kommen. Seit 8 oder 9 Jahren habe ich nie wieder das Bedürfnis gehabt, in Frauenkleidern auszugehen. Bis zu meinem 20. Lebensjahr habe ich Gefallen daran gefunden, Männern beim Onanieren zuzusehen, was ich damals ver schiedentlich auch getan habe. Meine geschlechtliche Befriedigung finde ich hauptsächlich durch Onanie, ich onaniere aber stets allein und bestreite, mit Männern widernatürliche Unzucht getrieben zu haben, Zuweilen habe ich auch mit Frauen normalen Geschlechtsverkehr (ebd.).
Auch hier versuchte der Beschuldigte, der zugab, sich noch bis 1935 in Frauenkleidern in der Öffentlichkeit gezeigt zu haben, den Homosexualitäts verdacht mit heterosexuellen Kontakten zu entkräften. Nach einer Gegen überstellung mit dem Beschuldiger räumte er allerdings ein, auf privaten Festen gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen mit diesem vorgenom men und dabei Frauenkleider getragen zu haben. Es sei aber lediglich zu ge genseitiger Onanie gekommen. Nachdem Oskar Gades in weiteren Verhören auch den Analverkehr mit Kukuk gestanden hatte, kam er nach Plötzensee in Untersuchungshaft: Dort hat er sich „laut Mitteilung des Herrn General staatsanwalt bei dem Landgericht Berlin das Leben genommen."
Ein weiterer von Kukuk preisgegebener Mann, Emil Becker, Jahrgang 1882, trug den Spitznamen „Milo“. Er hatte mit seiner Verleugnungsstrategie mehr Erfolg als die bereits vorgestellten Mitangeklagten. Becker hatte das im Juni 1933 geschlossene Homosexuellenlokal,Wiener Kaffee“ geführt und bei seiner Vernehmung zu Protokoll gegeben: „Wenn ich nach meiner ge schlechtlichen Einstellung gefragt werde, so behaupte ich, bisexuell veran lagt zu sein. Ich habe Geschlechtsverkehr mit Frauen und auch mit Männern ausgeübt." Der mit Männern habe allerdings nur in wechselseitiger Onanie bestanden, „After, Schenkel oder Mundverkehr habe ich niemals ausgeübt.“ Er bestritt jegliche gleichgeschlechtliche Handlung nach 1933.
Wenn mir vorgehalten wird, dass meine Angaben wenig glaubwürdig er scheinen, zumal der hiesigen Dienststelle bekannt ist, dass ich Transvestit bin und ein jahrelanges Verhältnis habe, so halte ich dennoch meine Aussage auf recht.
Im gegen ihn eröffneten Verfahren heißt es: „Der Angeschuldigte Glöck ner ist der Polizei seit 1909 als Homosexueller und Transvestit bekannt. Er besuchte in Berlin bekannte Lokale für Transvestiten und ist nach seiner ei genen Angabe bis 1926/27 [...] in Frauenkleidern ausgegangen."10 Hinter der Angabe, dass er seit einigen Jahren kein Bedürfnis mehr danach gehabt und es auch damals nur „in Begleitung seiner Ehefrau getan habe, steht in Klam mern der Vermerk ,,Schutzbehauptung“. Das Bedürfnis, Frauenkleider zu tra gen, wurde demnach zum Indiz für eine homosexuelle Neigung Glöckners. Selbst der Umstand seiner (mittlerweile geschiedenen) Ehe und die Angabe, „mit Frauen normalen Geschlechtsverkehr“ zu haben, entkräftete den Ver dacht nicht. Und als der Belastungszeuge Kukuk Einzelheiten und Orte auf zählte, wie und wo die sexuellen Begegnungen zwischen ihnen stattgefun den hätten, reichte das dem Gericht für eine Verurteilung: „Aufgrund der durchaus glaubhaften Aussagen Kukuks wurde Glöckner vom Schöffenge richt Berlin, Abt. 03 am 27.10.1937 zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und 5 Monaten Gef.fängnis) rechtskräftig verurteilt."11
Eine Äußerung des im selben Verfahren angeklagten und am 15. Novem ber 1937 verhörten Oskar Gades trug zu einem ähnlich dramatischen Ergeb nis bei. Gades, ein 1902 geborener lediger, arbeitsloser Kaufmann, hatte in der Homosexuellenszene den Spitznamen „Ossi“. Die Geheime Staatspolizei führte ihn als „Transvestit“. Im Verhör gab er zu Protokoll:
Ich bestreite ganz entschieden, mich in letzter Zeit gleichgeschlechtlich betä tigt zu haben. Seit meiner Entlassung aus dem K. Z. Lager Lichtenburg, habe
Auch als er Kukuk gegenübergestellt wurde, blieb er bei seiner Aussage. Zu seiner transvestitischen Neigung gab er an:
Es entspricht den Tatsachen, daß ich in den Jahren 1930 bis 1933 sehr oft in Frauenkleidern gegangen bin. Ich tat dies hauptsächlich aus geschäftlichen Gründen, um den bei mir verkehrenden Gästen etwas zu bieten. Ich will da mit nicht sagen, daß ich es nur aus diesem Grunde getan habe, sondern ich hatte auch Freude daran. In früheren Zeiten bin ich zu Maskenbällen eben falls in Frauenkleidern erschienen. Seit der Machtübernahme habe ich mich aber nirgends mehr als Frau gezeigt. Die Garderobe, die ich hatte, habe ich zum Teil verschenkt, zum Teil habe ich Kissen davon angefertigt. Die bei mir beschlagnahmten Bilder, die mich als Frau zeigen, sind in den Jahren 1930 1933 angefertigt worden.
10 Die folgenden Zitate sind der Akte entnommcn: LAB A Rep.35 802 Nr. 127 808. 11 Die folgenden Zitate sind der Akte entnommen: LAB A Rep.35 802 Nr.33523,
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galt er des „Vergehens gegen $$175 Str. G.B. und ferner des Diebstahls" als überführt.
Bei der Strafzumessung kam mildernd in Betracht, daß der Angeklagte in der Hauptverhandlung den Mut zu einem Geständnis aufbrachte. Straferschwe rend war dagegen in Rechnung zu stellen, dass der Angeklagte bereits ein schlägig vorbestraft und als Transvestit bekannt ist und dass er in der wider lichsten Weise die Sylvester-Stimmung ausnutzte, um den Zeugen Voigt zu umgarnen und nach Art der Straßendirnen zu bestehlen.
Zwar konnte dies den Homosexualitätsverdacht nicht ausräumen, doch heißt es im Schlussbericht vom 6. November 1937;
Becker ist zwar bei dem hiesigen Sachgebiet noch nicht in Erscheinung getre ten, war aber als Homosexueller und Transvestit bekannt. (...) Seinen Angaben, nach dem Frühjahr 1934 keinerlei gleichgeschlechtliche Handlungen mehr aus geübt zu haben, dürfte wenig Glauben zu schenken sein. [...] Becker wurde am 9.10.1937 entlassen, da ihm nach dem Frühjahr 1934 keine strafbaren Hand lungen nachgewiesen werden konnten.
Im Berliner Landesarchiv findet sich noch eine Reihe ähnlich gelagerter Fälle,12 Ein weiteres, vom Muster abweichendes Verfahren betrifft den 1907 geborenen Damenschneidergesellen Reinhold Hoppe 19 Hoppe war in der Silvesternacht 1937/38 mit Freunden in das Lokal „Moka Efti“ gegangen, wo bei er als einziger Mann Frauenkleider trug. Auf dem Nachhauseweg, den er mit der Mutter eines Freundes antrat, traf er auf den angetrunkenen Willi Voigt. Obwohl Voigt von der Mutter darauf hingewiesen wurde, dass Hoppe ein Mann sei, wollte er ihn für eine „mannstolle Frau“ gehalten haben, weil „sie" ihn sogleich umarmte, in einen Hauseingang zog und sich sein Glied zwischen die Beine steckte, Dabei stahl Hoppe 25 Reichsmark aus Voigts Ho sentasche und flüchtete. Durch Voigts Insistieren kam es schließlich zur po lizeilichen Anzeige.
Im Verhör versuchte Hoppe zunächst seine weibliche Aufmachung als Jux“ darzustellen und gab an, sich die weiblichen Utensilien nur für diesen Zweck geliehen zu haben. Mehrere Aussagen aus seinem privaten Umfeid sowie die bei einer Wohnungsdurchsuchung gefundenen weiblichen Klei dungsstücke widerlegten jedoch die Schutzbehauptung. Als dabei auch noch Briefe an einen Wehrmachtsangehörigen auftauchten, die mit Hoppes Spitznamen „Rita“ unterzeichnet waren, geriet auch der Adressat in den Kreis der Ermittlungen. Befragt nach seiner Vita sexualis gab Hoppe zu Pro tokoll:
Schon als Kind schwärmte ich für schöne große Männer aber auch für Frauen. J... Schon in meiner Jugend hatte ich große Neigung in Frauenkleidern zu ge hen, ich bin dann in Stettin und später auch in Berlin in Frauenkleidern in Tanzlokal gewesen. [...] Die in dem Kleiderschrank meiner Wohnung vorge fundenen Damenbekleidungsstücke, wie ein Pullover, eine Hemdhose, Flitter jacke und ein[en] Damenmaskenanzug sind mein Eigentum. Den Maskenan zug habe ich mir selbst genäht, den Pullover habe ich mir gehäkelt und die Herdhose gekauft. Wenn ich gefragt werde, warum ich selber als Unter' schrift Rita statt Reinhold schreibe, so muss ich hierzu erklären, daß ich die sen Namen schon geführt habe, als ich in Frauenkleidern ging.
Von besonderem Interesse ist, dass der Transvestitismus straferschwe rend wirkte, also zu einem höheren Strafmaß beitrug. In der Urteilsbegrün dung schloss sich das Schöffengericht am 27. April 1938 dem Antrag der Staatsanwaltschaft an und verhängte „wegen Vergehens gegen § 175 StGB und wegen einfachen Diebstahls" eine „Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten unter Anrechnung von zwei Monaten und zwei Wochen Untersuchungshaft. [...] Die beschlagnahmten Kleidungsstücke werden eingezogen."
Die für Berlin aufgezeigte Verfolgungspraxis von Transvestiten, denen ho mosexuelle Handlungen oder homosexuelle Prostitution zur Last gelegt wurden, lässt sich auch für Hamburg belegen, wie die folgenden Schicksale zeigen.14
Heinrich Habitz, Jahrgang 1908, arbeitete unter dem Pseudonym Liddy Bactoff bis in die NS-Zeit als Prostituierte und hatte bereits 1928 „von der Pol. Behörde [...] die Erlaubnis“, Frauenkleider zu tragen.15 Verurteilt zu Ge fängnisstrafen wurde er zwischen 1924 und 1935 in verschiedenen Städten mehrfach, unter anderem wegen Sittlichkeitsverbrechen“ „widernatürli cher" und gewerbsmäßiger Unzucht“. 1936 wurde er wiederum „wegen ge werbsmäßiger widernatürlicher Unzucht und Diebstahls i, R. mit 2 Jahren Zuchthaus und 3 Jahren Ehrverlust bestraft“. Weil er sich der ,,planmäßigen Überwachung entzogen" hatte, wurde er steckbrieflich gesucht. Gleich nach seiner Haftentlassung im Januar 1938 wurde Habitz erneut denunziert und von Medizinalrat Wilhelm Reuss forensisch begutachtet. Dieser bezeichnete ihn als unverbesserlichen Transvestit“, „feminin, infantilistisch, der Stimme nach eunuchoid“, er wäre ein „passiver Päderast“, der aufgrund der , nun mehrigen gefährlichen und dauerfixierten Form seiner Sexualperversion" als „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher" zu betrachten sei, Im August 1938 verurteilte man Habitz zu drei Jahren Zuchthaus und entsprechend Reuss' Empfehlung zu nachfolgender Sicherungsverwahrung. Wenige Mona te nach der Verurteilung stellte Habitz einen Antrag auf freiwillige Kastra tion", um von der , krankhaften Leidenschaft, die mich auf den Weg zur Pro
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Bei der Vernehmung in die Enge getrieben, gestand Reinhold Hoppe schließlich sowohl die sexuellen Handlungen als auch den Diebstahl. Nun
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12 Vgl. die Strafsachen LAB A Rep.35 802 Nr.126225. Für diesen und weitere Hinweise
danke ich Carola Gerlach, 13 Die Zitate stammen aus der Akte: LAB A Rep.35 802 Nr. 026566.
14 Auf die in Hamburg lebenden Transvestiten, wurde ich durch die Arbeit von Rosen kranz et al. 2009: 63 ff. aufmerksam. Dort finden sich weitere biografische Angaben. Ich danke den Autoren Ulf Bollmann, Gottfried Lorenz und Bernhard Rosenkranz (0)
für die freundliche Überlassung der Originalquellen. 15 Die Zitate sind folgenden Archivalien entnommen: StaHH, 213-11 9753/38.
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stitution brachte, geheilt zu werden", obgleich sich Reuss davon wenig Aus sicht auf „Besserung“ versprach. Heinrich Habitz wurde nach Verbüßung der Zuchthausstrafe am 6. Januar 1943 im KZ Mauthausen ermordet.
Ein ähnliches Schicksal teilte Heinrich Bode, 1910 geboren, ebenfalls aus Hamburg. 16 1931 wurde er, nachdem er einen ihm ,bekannten Mann an seinen Geschlechtsteil angefaßt“ hatte, wegen tätlicher Beleidigung mit 2 Monaten Gefängnis bestraft“. Er arbeitete zunächst als Bote, dann bis 1935 als „Strichjunge“, trat aber auch als Tänzerin und „Damenimitator“ auf und hatte 1934 die Erlaubnis, als Transvestit in Frauenkleidern zu ge hen“, den sogenannten Transvestitenschein. Dennoch steht im Gerichts protokoll der Vermerk: „Nach März 1935 (Schutzhaft, weil in Frauenklei dung)", was in weiteren Dokumenten bestätigt wurde. 1937 verurteilte man Bode per Schnellgericht erstmals gemäß § 175 StGB alter und neuer Fassung zu 1 - einem - Jahr 6 - sechs - Monaten Gefängnis“ zuzüglich Ver fahrenskosten. Zwei Jahre später erfolgte eine neue Verurteilung zu einer einmonatigen Gefängnisstrafe, diesmal ausschließlich wegen „groben Un fugs“ (8360 RStGB), da er sich in Frauenkleidern in einem Lokal gezeigt hat te und von drei „Wehrmachtsangehörigen“ dem „Krim. Bereitschafts dienst" ausgeliefert worden war. Bode gab bei seiner Vernehmung an, „Frauenkleidung lediglich aus Ulk angezogen zu haben“, wurde jedoch we gen der ausgefeilten, kompletten weiblichen Aufmachung verdächtigt, sich wieder homosexuell betätigt zu haben. Wegen , Verdunkelungsgefahr" kam er in Untersuchungshaft. Der das polizeiliche „Erkennungsblatt" anferti gende Kriminalbeamte kommentierte den Vorgang: „In der heutigen Staatsführung kann es nicht angehen, daß sich Männer in Frauenkleidung frei auf der Straße bewegen und außerdem Lokale aufsuchen.“
Da Bode polizeilich als Transvestit bekannt war, homosexuelle Handlun gen jedoch entschieden bestritt, kam es zur forensischen Begutachtung durch Obermedizinalrat Dr. Hans Koopmann, Leiter des Gerichtsmedizini schen Instituts der Hansischen Universität und Betreuer von Voss' Disserta tion zum „Transvestitismus“ (Voss 1938; Titelseite). Koopmann charakteri sierte Bode als „geistig beschränkten, willensschwachen, hysterischen, geltungssüchtigen, passiv homosexuellen (bisexuellen) Psychopathen mit Neigung zum Vornehmen einer Transvestur". Er schlug als Sicherungsmaß nahmen" eine Entmündigung und die Entmannung“ vor. Eine Verurteilung erfolgte 1940 gemäß § 175 – in der Hauptverhandlung wurden dem Ange klagten drei sexuelle Kontakte zu Männern zur Last gelegt - und wegen gro ben Unfugs nach 8360 Ziffer 11 RStGB zu zwei Jahren und sechs Wochen Ge fängnis. Weiterhin wurde ,,dem Angeklagten [...] der dringende Rat auf den Weg gegeben, sich freiwillig entmannen zu lassen." Nach Verbüßung der Haftstrafe starb Heinrich Bode als „Vorbeugehäftling" im KZ Buchenwald (Rosenkranz et al. 2009: 67).
Der dritte hier vorzustellende homosexuelle Transvestit aus Hamburg ist Rudolf Müller, Jahrgang 1899, der während des Verhörs am 6. April 1940 zu
Protokoll gab: „Ich bin feminin und gebe mich passiv.“17 Er trat von 1918 bis 1935 als Damenimitator unter dem Künstlernamen S. Waldhausen-Müller" auf. 1933 erhielt er aufgrund eines Gutachtens des Psychiaters Wilhelm Weygandt seinen bereits 1919 ausgestellten Transvestitenschein zurück, stand seither aber unter polizeilicher Überwachung „1934 wurde ihm ein neuer Reisepaß mit seinem „Frauenbild' ausgestellt, durch den er berechtigt war, als Frauenimitator in Schaugeschäften aufzutreten. Es war aber aufgege ben worden, der Unzucht nicht nachzugehen.“ Zwischen 1925 und 1940 wurde Müller viermal zu Gefängnisstrafen verurteilt, und zwar wegen „wi dernatürlicher Unzucht“ und „wegen Anbietens zur Unzucht in belästigen der Weise". Aus verschiedenen protokollierten Selbstauskünften erschließt sich, dass er trotz der Legitimation zum „Tragen von Frauenkleidung" 1935 deswegen in Berlin auf 5 Monate in ein Konzentrationslager gebracht" wur de. 1939 heiratete er eine Prostituierte. Als er im Verhör eines Mannes, gegen den man 1940 anderweitig ermittelte, als Homosexueller erwähnt wurde, kam es zur erneuten Verurteilung, und zwar wegen „fortgesetzten Verge hens gegen 8$ 175, 73 STGB. und des Verbrechens der schweren Kuppelei ge mäß § 180 und 181 Abs. 1 Ziffer 2 STGB." Weil jener Mann im Beisein Mül lers Sex mit dessen Frau gehabt habe, wurde er von einem Hamburger Schnellgericht zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Rudolf Müller, der als Transvestit bekannt war und angab, dass er „unter seiner ei genartigen Veranlagung sehr leide“, beantragte die , freiwillige Kastration", die noch 1940 im Zentrallazarett durch Dr. Schädel“ erfolgte. Gegen die vor zeitige Haftentlassung sprach sich wiederum Hans Koopmann wegen dro hender Rückfälligkeit aus. Rudolf Müller starb nach seiner Haftentlassung im Februar 1945 (Rosenkranz et al. 2009: 69).18
Bei den bisher vorgestellten Personen besteht ein enger Zusammenhang zwischen Transvestitismus und sexueller Attraktivität, er ist sozial adres siert. Der Auftritt dieser Männer in Frauenkleidung markiert eine sichtbare Rollenzuschreibung innerhalb sexueller Begegnungen. Einige besuchten dazu Treffpunkte Homosexueller, andere versuchten, indem sie sich als Frau en ausgaben, heterosexuelle Männer zu attrahieren.
Wohl wissend um die Gefahr, aufgrund des Tragens von Frauenkleidern belangt zu werden, unterließen dies manche nach 1933 ganz. Die Fälle von Rudolf Müller und Heinrich Bode, beide hatten einen gültigen, aufgrund psy chiatrischer Gutachten verlängerten Transvestitenschein und wurden den noch wegen § 360 RStGB (groben Unfugs) verurteilt, machen zudem deut lich, dass dessen Besitz nicht vor Strafverfahren schützte. Diese Fälle dokumentieren den hoch ambivalenten Umgang mit Transvestiten, die sich der Willkür NS-staatlicher Exekutive ausgesetzt sahen.
Als Transvestiten bekannte Personen, die im Rahmen von Razzien oder Ertnittlungen ins Visier der Polizei gerieten, leugneten bei Vernelimungen,
17 Alle Angaben sind folgender Strafakte entnommen: StaHH, 213-11, 1020/42.
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ihre Neigung seit 1933 noch auszuleben. Dies war für jene, denen in Frau enkleidern vollzogene oder intendierte Sexualkontakte mit Männern nach gewiesen werden konnten, nicht mehr möglich. Die den „homosexuellen“ Transvestiten zugeschriebene Gefahr bestand darin, dass sie aufgrund ihrer sexuellen Präferenz für Männer in Frauenkleidern die öffentliche Ge schlechterordnung unterliefen.
Polizei und Justiz waren primär bestrebt, den Transvestiten strafbare ho mosexuelle Handlungen nach 1933 nachzuweisen, einschlägige Vorstrafen oder aktenkundige gleichgeschlechtliche Kontakte aus der Zeit vor 1933, be lastendes Material (wie weibliche Kleidungsstücke) und früher ausgestellte Transvestitenscheine dienten als Indizien. Nur Männer, bei denen der Nach weis wie im Fall Becker nicht gelang, konnten auf Straffreiheit hoffen. Jene, denen homosexuelle Handlungen oder gar Prostitution nachgewiesen wur den, hatten mit mehrjährigen Haftstrafen zu rechnen. Dabei konnte der Transvestitismus strafverschärfend wirken. Bei mehreren rechtskräftig ver urteilten „homosexuellen" Transvestiten empfahlen Gutachter und/oder Ge richte die „freiwillige Kastration“, auf die einzugehen darauf hoffen ließ, nicht nachträglich in Sicherheitsverwahrung genommen zu werden.
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ALI NUO
spezialisierte Dienstleistungsbranche herausgebildet. Sie umfasste neben Lo kalen und Druckerzeugnissen auch kosmetische Angebote, Fotoateliers und aufgrund der Kleidergrößen auch Schneidereien und Ausstatter. Eines dieser Geschäfte hatte sogar eine Pension für Transvestiten aus der Provinz ange schlossen, in der diese sich unter professioneller Anleitung umziehen, schminken, frisieren (lassen) und übernachten konnten. Die Inhaberin, Hele ne, alias Hella Knabe, eine 1879 in Berlin geborene, mit einem Juristen ver heiratete Friseurmeisterin, inserierte ihre Offerten seit Mitte der 20er Jahre in Transvestitenzeitschriften wie „Die Freundin“, ,,Frauenliebe" und ,,Das 3, Geschlecht". Dort schrieb sie gelegentlich Stilkolumnen für modebewusste Transvestiten, ihr Name war eine feste Größe in der Szene. Mit der Schlie Bung von Einrichtungen der Homosexuellen- und Transvestitensubkultur und der Einstellung ihrer Zeitschriften im Frühjahr 1933 schien ihr zunächst die Geschäftsgrundlage entzogen. Doch Hella Knabe, die einen festen Kun denstamm hatte, entwickelte neue Strategien, ihn sogar auszubauen.
Das wurde im August 1937 bei einer Hausdurchsuchung bei der Dresdener Dessous-Herstellerin Lina Röhrer entdeckt, die im Verdacht stand, Artikel zum „unzüchtigen Gebrauch" zu vertreiben. Auf einer dort beschlagnahmten Bran chenliste war auch der Name „Dr. Hella Knabe" zu finden, die nunmehr ins Vi sier der Ermittler rückte 20 Zunächst wurden die in Berlin-Schöneberg liegen den Wohn- und Geschäftsräume des Knabe'schen „Maßateliers für Korsetts und Wäsche", Ansbacher Straße 55, durchsucht, was eine Lawine von Ermitt lungen nach sich zog. Denn neben einer Liste von Büchern,21 Zeitschriften und Gegenständen wurde ihre gesamte ,,Geschäftskorrespondenz zwecks Auswer tung beschlagnahmt“ 22 Weitere Haussuchungen und Konfiszierungen folgten. Eine aus der Korrespondenz erstellte Namenliste führte 61 vor allem in der Provinz lebende, mehrheitlich verheiratete Transvestiten, meist Familienväter auf,23 eine ergänzende enthielt fünf weitere im Reichsgebiet und 15 im Aus
,,Heterosexuelle" Transvestiten
LLETTI SOCIO
Ein nicht nur gradueller, sondern gravierender Unterschied im juristischen Umgang mit und der medizinischen Bewertung von Transvestiten zeigt sich im Hinblick auf die sexuelle Orientierung. Das soll nun anhand eines um fangreichen Konvoluts zu einem Strafverfahren im Landesarchiv Berlin auf gezeigt werden. Es gewährt detaillierten Einblick in den gelebten Transvesti tismus und illustriert zugleich die Kontinuitäten der Vernetzung dieses Personankreises von der Weimarer- in die NS-Zeit.
Die zehn Bände umfassenden Prozessakten können hier nur kursorisch vor gestellt werden.19 Es handelt sich um einen Strafprozess wegen der Verbrei tung unzüchtigen Materials, welche in der 1926 novellierten Fassung des „Gesetzes zur Bewahrung der Jugend vor Schund und Schmutz" auch in der NS-Zeit in Form des (nicht-verschärften) $184 RStGB strafbar war (vgl. Dobler 2008: 513-526). Initiiert wurde der Prozess von der im Juli 1937 per Erlass beim Reichskriminalpolizeihauptamt eingerichteten „Reichszentrale zur Be kämpfung unzüchtiger Bilder, Schriften und Inserate", die aus der seit 1911 existierenden ,Zentralpolizeistelle zur Bekämpfung unzüchtiger Bilder, Schrif ten und Inserate" hervorgegangen war. Die Reichszentrale hatte in der Berliner Alexanderstraße 10 ihren Sitz, Geführt wurde der Prozess von den Kriminal beamten Gerhard Nauck und Walter Käding zwischen 1937 und 1938,
Bereits im Zuge der sich in den 1920er Jahren etablierenden Transvesti tensubkultur hatte sich vor allem in Berlin eine auf besondere Bedürfnisse
20 LAB A Rep.35 802 Nr. 116 782, Band I, Akte Dehmel: 6. Daraus geht hervor, dass Hel
la Knabe bereits zwei Verfahren hinter sich hatte. Das erste von 1932 wegen eines „Spezialkataloges" wurde mit dessen Beschlagnahme eingestellt, das zweite von 1934 führte zur Verurteilung zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe, die in der Re vision vor der 6. Großen Strafkammer des Landesgerichts Berlin aufgehoben wurde. 21 Die Akte enthält eine handschriftliche Aufstellung beschlagnahmter wissenschaftli
cher und populärer Druckschriften vor 1933, die Knabe vertrieb und/oder auslieh, so Hirschfelds „Die Transvestiten", Kurt Hillers $175: Die Schmach des Jahrhun derts" und „Die männliche Braut", sowie Transvestitenzeitschriften wie ,,Die Freun din", „Frauenliebe" und „Das 3. Geschlecht". Die Titel wurden mit den Listen des
schädlichen und unerwünschten Schrifttums" von 1935 abgeglichen und dement sprechend ,,eingezogen", „unbrauchbar gemacht“ oder „vernichtet" (ebd.: 8 und 9). 22 Ebd.: Rückseite. 23 Ebd.: 19-20. Die Ortsangaben verweisen auf ein reichsweites Netzwerk Sie umfas
sen Kleinstädte und Gemeinden wie Wriezen, Viethen, Annaberg, Lipperode, Prüm und Idar-Oberstein. Nur vier Berliner und zwei Hamburger befinden sich darunter. Nicht alle der aufgeführten Personen waren Transvestiten, zwei Männer bezogen Stützkorsetts aus orthopädischen Gründen. Eine Lehrerin bestellte sich, um attrak tiver zu wirken, zwei künstliche Büsten,
19 Wegen unsachgemäßer Lagerung vor Abgabe an das Landesarchiv befinden sich die Akten in äußerst schlechtem Zustand. Frau Welzing-Bräutigam vom Landesarchiv Berlin danke ich dafür, die Akte dennoch im Original einsehen zu können.
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land lebende Personen.24 Zusätzlich ermittelte Namen und Adressen wurden in die Untersuchungen einbezogen.25 Die Kriminalbeamten Nauck und Käding versandten sukzessive Standardbriefe an die Polizeidienststellen der Wohnor te aller Kunden. Dortige Ermittler vor Ort wurden sofort aktiv. Bei den meisten Aufgelisteten26 gab es innerhalb weniger Tage Verhöre - oft auch der Ehepart ner -, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen inkriminierten Materials: von Kleidungsstücken, Bildern, Büchern, Zeitschriften-Annoncen, vor allem aber den von Hella Knabe hergestellten „Kunden-Mitteilungen".
Hella Knabe hatte, um ihren Kundenstamm zu erweitern, in überregionalen Blättern Annoncen geschaltet, 27 die wie folgt lauteten: „Masskorsetts auch für Herren, auch Leder, Hosenkorsetts zur Figurverschöner. Künstl. Frauenbüste DRGM, Eleg. Damenwäsche, Seidenjupons“ 28 Diese besonders bei männlichen Transvestiten begehrten Artikel fertigte sie - wie auch ein sogenanntes ,Sus pensorium genitalis 29 - in ausgefallenen Materialien nach Kundenmaßen und Sonderwünschen zu hohen Preisen an. Außerdem produzierte sie zwischen 1933 und Juli 1937 ihre monatlichen „Kunden-Mitteilungen“, die auf Anfrage verschickt wurden. Darin fand sich nicht nur Produktwerbung, sondern in Weiterführung der Verbotenen Transvestitenzeitschriften in der Hauptsache aber schriftstellerische Beiträge [...], in welchen Transvestiten ihre Gefühle
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und Erlebnisse schilderten."30 Um Einsendung solcher Texte wurden die Abonnenten gebeten, die sie auch zahlreich lieferten, Vor allem ihr verdeckt erotischer, dem vermeintlich gesunden Volksempfinden widersprechender Inhalt war Gegenstand des Prozesses, ebenso die illegale Vervielfältigung des Blattes. Hella Knabe wurde zu 1.000 RM verurteilt. In einem Revisionsverfah ren gelang es jedoch, die Summe auf die Hälfte zu reduzieren.
Im Folgenden werden nur einige im Verfahren auftretende Transvestiten vorgestellt, wobei der polizeiliche und juristische Umgang mit ihnen im Vor dergrund steht. Da ist zunächst der Ehemann von Hella Knabe, Dr. jur. Ri chard Knabe, gegen den ebenfalls ermittelt wurde. Richard Knabe, Jahrgang 1884, arbeitete nach dem Jurastudium nur kurz in seinem Beruf, um dann nach eigenem Bekunden „ca. 20 Jahre Schauspieler, Regisseur Direktions stellvertreter an guten und ersten deutschen und Wiener Bühnen“ zu sein. Aufgrund eines Schlaganfalls war er leicht behindert und seitdem arbeits los 31 Das Ehepaar lebte von Einkünften aus dem Maßatelier. Vorstrafen hatte Richard Knabe trotz einer langen Transvestitenkarriere keine, Er assistierte seiner Frau nicht nur beim Erledigen der Kundenpost,32 sondern fungierte während des Prozesses und der Revision des Urteils auch als juristischer Bei stand, indem er Briefe an den Staatsanwalt, Dr. Arthur Richter, den Justizmi nister Franz Gürtner sowie den Preußischen Ministerpräsidenten, General feldmarschall Hermann Göring schrieb, Schließlich bot er sich als „Bürge“ an, um anstelle seiner Frau in Haft zu gehen. Knabe schaltete auch seine Brü der, den Major a. D. Gustav Knabe und den Hauptmann a. D. Dr. jur. Paul Kna be ein, sich für seine Frau zu verwenden.
Hella Knabe war durch die transvestitische Neigung ihres Mannes zu ih rem Gewerbe gekommen. Beide machten daraus kein Geheimnis, weder vor noch nach 1933, und setzten sich im Laufe des Prozesses sogar offensiv für Transvestiten ein. Dazu versuchten sie beim Justizminister Verständnis für ihr eigenes und das kollektive Schicksal , dieser sittlich vollkommen harmlo sen, aber tief unglücklichen Klasse von Menschen - [die] schon viel haben leiden müssen, *33 zu wecken. Allerdings bezogen sie sich nur auf die hetero sexuell Orientierten unter ihnen. Selbst in einem siebenseitigen Brief an Her mann Göring zwecks Einstellung der Strafverfolgung brachte Richard Knabe seine Neigung ins Spiel:
Durch ihr seiner Frau) wohl angeborenes außerordentliches Verständnis und ihr Interesse für eine derartige Veranlagung - ich selbst war in früheren Zeiten,
24 Ebd.: Handakte der Staatsanwaltschaft: 34. Mit Unterstützung von Konsulaten und nationalen Behörden erstreckten sie sich über Osterreich, die Schweiz, Polen, die Tschechoslowakei, Jugoslawien und Italien bis nach Kuba und Brasilien. Ein auf der Liste stehender jugoslawischer Arzt, der Hirschfelds Institut für Sexualwissenschaft 1930 besuchte und an Knabe verwiesen wurde, interessierte sich professionell für
Transvestiten. 25 Die Vernehmungsprotokollen enthalten alle Personenstandsdaten einschließlich Vor
strafen sowie die Antworten der Zeugen auf die Fragen der örtlichen Ermittler nach der Art des Kontaktes zu Knabe, nach den bezogenen Produkten, nach einschlägigen Publikationen wie den Kunden-Mitteilungen" und eigenen Beiträgen dazu, nach Kontakten zu Transvestitenvereinigungen und Zusammenkünften, auch in Knabes Pension, nach Adressen weiterer Transvestiten, nach sexuellen Präferenzen, nach den Orten und Gelegenheiten, bei denen sie Frauenkleider oder -wäsche trugen, und
gelegentlich nach den Wirkungen, die solche Kleidung bei ihnen auslöse. 26 Eine ganze Reihe nicht zu ermittelnder Kunden hatten Decknamen oder post
lagernde Adressen. 27 Erwähnt werden Annoncen in die „Elegante Welt“, „Hamburger Illustrierte", „Mün
chener Illustrierte", „Frankfurter Illustrierte", LAB A Rep.35 802 Nr. 116 782, Band I,
Akte Dehmel: 21. 28 Diese Annonce aus „Elegante Welt" Nr. 14 von 1936 findet sich in der LAB A Rep.35 802 Nr. 116782, Sonderband II: 13. DRGM ist die Abkürzung für ein kleines Patent und heißt Deutsches Reichsgebrauchsmuster". „Die künstliche Büste ist meine Erfindung. Sie wird im gewöhnlichen Büstenhalter getragen und wirkt so wohl im Aussehen wie vor allem bei Berührung (Brustwarze etc.) vollkommen wię eine echte Büste." Ebd: 126, Brief Knabe an Franck. Als Jupon bezeichnete man ei
nen von der Taille abwärts reichenden, eleganten Unterrock. 29 „Das Suspensorium genitalis ist eine besondere Bandage, um die männlichen Ge
schlechtsteile zu verdecken, wie sie auch von Artisten ähnlich getragen wird“ (ebd.).
30 Ebd.: 75. 31 Ebd.; 121. 32 Bei seiner gerichtlichen Vernehmung am 14.9.1937 äußerte er sich wie folgt: „Ich
gebe zu, dass die Tonart mancher Briefe, die die Unterschrift meiner Frau tragen und die ich vielfach selbst geschrieben habe, weil wir uns gemeinsam auf die Zu schriften so gearteter Kunden einstellten, den Anschein erwecken könnten, als stammten sie von meiner masculin gearteten Frau, sie auch sexuell aktiv sein würde (sic). Ich kann hierzu [...] nur wieder aussagen, dass es sich um ein psychisches Ein
gehen auf Transvestiten handelt. Ebd.: 33. 33 Ebd.: 6.
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als ich noch jung und körperlich gesund war, stark derartig veranlagt - sind wir mit vielen ehemaligen und jetzigen Kunden und auch mit ihren Familien in persönliche freundschaftliche Beziehungen getreten (...). Es sind größtenteils verheiratete ältere Herren von Berufen aller Art(ebd.).
Knabe datierte seine transvestitische Neigung auf „frühere Zeiten“, vorge bend, ihr gegenwärtig nicht mehr nachzugehen, Ihm, wie auch seinen Schicksalsgefährten war bewusst, dass strafrechtlichen Konsequenzen für ihr Verhalten unzulässig waren, da sie sich weder in Frauenkleidung in der Öffentlichkeit zeigten, 34 noch gleichgeschlechtliche sexuelle Kontakte pfleg ten. Knabe geht in seinem Brief so weit, die NS-Ideologie der Strafverfol gungsbehörde offen zu kritisieren. So, wenn er sich über den „für seine Stellung anscheinend reichlich unvorgebildete[n] und bedenkenlose[n] Poli zeibeamte[n]" beschwert, der gegenüber Hella Knabe geäußert haben soll: „Männer, welche die perverse Neigung haben, ein Korsett zu tragen, sind minderwertige Menschen. Diese Art Menschen will das Dritte Reich nicht mehr haben, die müssen ausgerottet werden."35 Die Briefe sind nicht im un terwürfigen Ton des schuldbewussten Bittstellers gehalten, sondern eher mit der Entrüstung eines zu Unrecht Verdächtigten, was angesichts seiner Vor bildung nicht für eine naive Verkennung der Situation spricht. Wieso sich Knabe gerade bei Hermann Göring ein offenes Ohr für diese Neigung erhoff te, erschließt sich aus den Dokumenten nicht direkt, doch der Verweis auf seine Theaterkarriere und auf die großen künstlerischen Begabungen“ von Transvestiten könnten Hinweise geben.36
Richard Knabe wurde lediglich bei der zweiten Hausdurchsuchung am 25. April 1938 in Wien, wohin das Ehepaar zur Weiterführung des Geschäfts eilig verzogen war, gemeinsam mit seiner Frau festgenommen und verbrach te zehn Tage in Untersuchungshaft.37 Die verbüßte er jedoch nicht wegen Transvestitismus, sondern wegen vermeintlicher Flucht- und Verdunklungs gefahr als Geschäftskomplize seiner Frau, Angeklagt wurde er nicht. Nach seiner Entlassung bemühte er sich um ihre Freilassung, die gegen eine Kau tion von 500 RM tatsächlich erfolgte.
Bei dem zweiten, in den Prozess verwickelten Protagonisten handelt es sich um Dr. Walter Wangerin, den man in einem eigenständigen Verfahren verurteilte, jedoch in dem gegen Hella Knabe als Zeuge befragte. Der zum Zeitpunkt der Anklage verwitwete Vater von fünf Kindern, Jahrgang 1884, war Professor an der Technischen Hochschule in Danzig.38 Mít Hella Knabe war er bereits 1932 durch ein Inserat im „Simplizissimus" in Kontakt getre ten. Wangerin war bekennender Transvestit, der sich von Knabe ausstatten ließ, und zwar von feinster Unterwäsche über ein ,schwarzledernes" und an dere ,wunderschöne Korsetts, die von lebenden Modellen getragen waren“, bis hin zu einem „Paar hocheleganter Damenlackschuhe mit 13 bis 14 cm langen, schmalen Absätzen“. Zwischen 1934 und 1936 hatte er die
Kunden-Mitteilungen“ bezogen, die, wie er betonte, an ,transvestitische, fe tischistische und narzisstische" Kreise adressiert waren. Doch nicht deren Besitz wurde ihm zur Last gelegt, sondern seine Beiträge für die „Kunden Mitteilungen“. Dazu bekannte er: „Ich selbst habe eine ganze Anzahl von Manuskripten an die Knabe geliefert und ein großer Teil meiner schriftstel lerischen Essays ist auch von ihr in den K.-Mitteilungsblättern mit meinem Einverständnis veröffentlicht worden."
Wangerin publizierte seine Geschichten unter dem Pseudonym „Mathil de". Einige davon, so „Die Verlobung der schönen Lilo“, erregten bei der Reichszentrale Anstoß, weil sie das sittliche Empfinden nicht-transvestiti scher Leser verletzen könnten. Besonders beanstandere man eine Szene, in der Lilo während Anlegens eines Korsetts sexuell erregt wurde. Eine solche authentisch erlebte Begebenheit bei einem Besuch in Knabes Pension hatte er bei seinem Verhör zu Protokoll gegeben. So kam der Verdacht auf, Hella Knabe unterhalte sexuelle Kontakte mit ihren Kunden, dem die Ermittlungs beamten mit großem Eifer nachgingen, Dazu gab sie an:
Auf Wunsch gebe ich auch meinen transvestitischen Kunden Gelegenheit, bei mir als Frau zu wohnen. (...) Unter meiner Anleitung kleiden sich die betref fenden Kunden in meiner Wohnung als Frau und werden auch von mir fri siert. Mit der Ankleidung selbst befasse ich mich nicht. Erst wenn sie angezo gen sind, nehme ich so zu sagen eine Musterung der betreffenden Person ab.
34 Ein in Bremen lebender, verheirateter Diplomingenieur gibt beispielsweise bei sei
ner Vernehmung zu Protokoll: "Dass ich mich wegen dieser Sache evtl. strafbar ge macht haben soll, kann ich nicht einsehen, da ich mit diesen Sachen kein öffentli ches Ärgernis erregt und die Sachen außerhalb meiner Wohnung auch nicht getragen habe." LAB A Rep. 35802 Nr. 132643; 26. Über einen in Mannheim leben den, verheirateten Büroangestellten wurde berichtet: Bei ihm handele es sich be stimmt um einen Gegenstandsfetischisten, auch um einen angehenden Masochis ten, Er hat in seiner Wohnung Frauenwäsche aufbewahrt, zu der er abgöttische Verehrung zeigt. (...) Jedoch konnte ihm eine strafbare Handlungsweise nicht nachgewiesen werden. Nachteiliges ist nicht bekannt geworden." LAB A Rep. 35802 Nr. 116782, Sonderband II: 31. 35 Ebd., Band 1: 120. 36 Dass sich Knabe an den Justizminister wandte, ist plausibel, doch dass er Hermann Göring mehrfach schrieb, scheint ungewöhnlich. Vielleicht erhoffte er sich vom preußischem Ministerpräsidenten Protektion für Transvestiten, weil Göring und Seine Frau Emmy - ebenfalls eine ehemalige Schauspielerin - den homosexuellen Gustav Gründgens protegierten und schützten. Auch Görings zur Schau gestellter Hang zu extravaganten, maßgeschneiderten Uniformen und Gewändern könnte Knabe ermutigt haben. Und schließlich ist da noch die Verbindung Görings zu sei nem Vetter Matthias Heinrich Göring, der mit dessen Hilfe das 1936 gegründete ,,Deutsche Institut für psychologische Forschung und Psychotherapie" leitete, das sich auch mit sexualtherapeutischen Fragen beschäftigte. Da sich auf den Schreiben kein Vermerk findet und Antwortbriefe nicht vorliegen, ist Görings Einfluss auf das Verfahren nicht belegbar,
37 Ebd., Akte Dehmel; 102. Von den Wiener Behörden wurde Hella Knabes Antrag auf
„Gewerbeersuchen“ im Mai 1938 abgelehnt. Ob sie ihr Geschäft später illegal wei
terzuführte, ist unbekannt. 38 Alle Zitate zu Wangerin sind folgender Quelle entnommen: Ebd., Band I, Akte Dehmel,
Abschrift, Vernehmungsprotokoll vom 13,9.1937 im Polizeipräsidium Danzig: 35.
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Hierbei möchte ich gleichzeitig bemerken, dass es in meiner Wohnung nie mals zu unzüchtigen Handlungen mit transvestitischen Kunden meinerseits gekommen ist.
Der Verdacht war nicht zu erhärten, da Knabe leugnete, die Erregung Wangerins bemerkt zu haben und Wangerin aussagte, dass sich deren Diens te auf das Ankleiden und Frisieren beschränkten, also entsprechende sexuel le Handlungen bestritt.
Weil Walter Wangerin in Danzig am 9.2.1938 rechtskräftig wegen der „Her stellung und Verbreitung unzüchtiger Schriften gemäß § 184 Ziff. 1. StGB. zu 1500 Gulden Geldstrafe bezw. 30 Tagen Gefängnis verurteilt worden" war, eröffnete das Berliner Landgericht kein weiteres Verfahren gegen ihn.
Ebenfalls in den Prozess verwickelt war der 1882 geborene, verheiratete Buchbinder Georg Dehmel. Er wurde in einem abgetrennten Verfahren ange klagt, für Hella Knabe „unzüchtige Schriften zum Zwecke der Verbreitung hergestellt“ und „vorrätig gehalten" zu haben. Denn sie hatte den ,,Papierwa renhändler Dehmel in Grünberg in Schlesien" als Druckerei der Kunden Mitteilungen" angegeben. Auch Dehmel war „auf Grund seiner transvestiti schen Neigung mit der Knabe bekannt geworden“, wie aus der elfseitigen Anklageschrift hervorgeht. Dehmel hatte das Blatt ab 1936 mit einem „me chanischen Abzugsverfahren in einer monatlichen Auflage von 50-60 Stück" vervielfältigt. Anstelle einer Bezahlung gewährte ihm Knabe unter dem Pseudonym „Georgette" in Berlin freie Pension Außerdem habe sich Dehmel auch als transvestitischer Schriftsteller betätigt", was bei ihm be schlagnahmte, zur Veröffentlichung bestimmte Artikel belegten. In einem Brief gegen die drohende Verurteilung bestritt er den unzüchtigen Charakter des Blattes. Auch habe er bei den Besuchen in Knabes Pension keine anderen Transvestiten getroffen und auch
[...] nie durch das Anlegen der weibl. Kleidung wollüstige Empfindungen ge habt, sondern war im Gegenteil darauf bedacht eine höchst anständige Frau darzustellen. (...) Lediglich die Freude an eleganter Damenkleidung ist mein einziges Vergehen, und halte es so geheim, dass meine zwei Töchter nichts da von wissen. (...) Wie der große Meister Richard Wagner seine bedeutendsten Werke in Frauenkleidern geschaffen hat, so fanden auch meine Nerven in den Frauenkleidern ihre Ruhe zurück und neue Schaffenskraft entstand.
zu einer Geldstrafe von 240 - zweihundertvierzig - Reichsmark, ersatzweise 80-achtzig - Tagen Gefängnis kostenpflichtig“.
Ein als Hauptzeuge auftretender bekennender Transvestit auf Knabes Adressliste veranschaulicht den polizeilichen wie juristischen Umgang mit ermittelten Zeugen exemplarisch. Es handelt sich um Anton Maier, 1883 ge boren, verheirateter Vater zweier erwachsener Kinder.39 Sein Fall wurde au Berdem in zwei psychiatrischen Veröffentlichungen beschrieben (Bürger Prinz und Weigel 1940, Fall 1: 125-127; Bürger-Prinz et al. 1953, Fall 2: 8-9). Diese geben Einblick in die medizinische Bewertung des heterosexuel len Transvestitismus während der NS-Zeit sowie in das weitere Schicksal Maiers.
Anton Maier war gelernter Lokomotivführer, der aufgrund eines Augenlei dens als Straßenwalzenfahrer auf wechselnden Baustellen im süddeutschen Raum arbeitete. Gleich bei seiner ersten Vernehmung gab er an: „Mein Drang, Frauenkleidung zu tragen datiert bereits aus meiner frühesten Jugendzeit", so dass er ihm „zeitweise [...] nicht widerstehen kann." In der Öffentlichkeit trug Maier Frauenkleidung nur zur Karnevalszeit, ansonsten habe er sie abends ab und zu vor dem Schlafengehen in [s]einem Zimmer angezogen.“ Er war nicht vorbestraft und hat, noch nie Anlass zu Beanstandungen gegeben" (ebd.. 5f.). Maier dürfte zu den besten Kunden Hella Knabes, die er bei einem Berlin-Auf
enthalt 1931 kennen gelernt hatte, gehört haben.
Anton Maiér bezog neben Wäsche und Korsetts alle 45 Nummern der „Kunden-Mitteilungen", für die er auch einige bis dahin unveröffentlichte Artikel eingesandt hatte. Bei der Hausdurchsuchung am 12. Oktober 1937 wurde seine große weibliche Kleidersammlung (inklusive Unterwäsche) konfisziert, wie auch ein Archiv von Bildern und Schriftstücken. Darunter befanden sich mehr als 20 Fotos Maiers in Frauenkleidern eines Berliner Ate liers sowie Fotos von und Korrespondenzen mit Emil Mauder. Dieser zählte unter dem Namen Emi Wolters vor 1933 zu den Wortführern der heterose xuellen Transvestiten 40 und wurde im Prozess häufig als weiterer Beitrags autor erwähnt. Außerdem beschlagnahmte man Maiers Transvestitenzeit schriften und andere einschlägige Broschüren aus der Zeit vor 1933. Auch ein Gutachten von Felix Abraham, Transvestiten-Spezialist in Hirschfelds In stitut für Sexualwissenschaft und ein noch ausführlicher vorzustellendes Gutachten des Arztes Weigel41, sowie die Korrespondenz wurden eingezo gen. Zu allen darin Genannten lieferte Maier Angaben, die, soweit die Perso nen noch in Deutschland lebten, Ermittlungen nach sich zogen. Das war für
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Belangt wurde Dehmel wegen seines häuslichen oder in Knabes Pension ausgelebten Transvestitismus nicht, und auch Ermittlungen nach homosexu ellen Kontakten sind nicht belegt. In der Urteilsbegründung heißt es: ,,Er ist Transvestit, trägt aber nur zu Hause, nicht auf der Straße, Frauenkleidung und Frauenunterwäsche. Er ist verheiratet und hat auch zwei noch minder jährige Kinder," Georg Dehmel wurde verurteilt, weil die von ihm vervielfäl tigten Schriften „unzüchtigen Inhalts und geeignet sind, das Scham- und Sittlichkeitsgefühl des normal empfindenden Lesers zu verletzen", und zwar „wegen eines in sich fortgesetzten Vergeheus gegen $184 Ziffer 1 StGB
39 Die Ermittlungen zu Anton Maier bilden einen Sonderaktenband: LAB A Rep.35 802
Nr. 132644. 40 Auch Emi Wolters, ein pensionierter Schulrat aus der Tschechoslowakei, setzte ihre
Publikationstätigkeit aus der Weimarer Zeit in Knabes Kunden-Mitteilungen fort, den Kontakt zu Anton Maier stellte Knabe ebenfalls her, wodurch auch Wolters ins
Visier der Ermittler geriet. 11 Unter den Fotos befanden sich auch Nacktaufnahmen, die Abraham im Interesse
der Wissenschaft" anfertigen ließ, sowie drei Aufnahmen, die Weigel zum selben Zweck machte.
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ihn und die Betreffenden zwar unangenehm blieb aber juristisch folgenlos. Die Suche der Kriminalbeamten nach Maier auf den Baustellen führte zu seiner Entlassung. Nach mehrfacher brieflicher Intervention und sogar per sönlicher Vorsprache in der Berliner Reichszentrale gab man ihm - und wie die Aushändigungsbelege dokumentieren, auch den meisten anderen Trans vestiten42 - die beschlagnahmten Kleidungsstücke schließlich vollständig zurück,43 während das Druckwerk und die Korrespondenz einbehalten wur den. So auch die Briefe vom erwähnten Leipziger Arzt Weigel, den er wegen (sleiner anormalen Veranlagung" wiederholt aufsuchte und der ihn vom ge planten Publikationsvorhaben zum Transvestitismus mit Bürger-Prinz wissen ließ. Weigels Schreiben wie auch sein Gutachten legen im Vergleich zu den bis her erwähnten Beispielen medizinischer Expertise Zeugnis von einer unge wöhnlich großen Empathie ab. In Bezug auf Maiers Verhör heißt es: „Mit gro Bem Bedauern u, aufrichtiger Teilnahme" hörte ich von Ihrem ,,Missgeschick. [...] Wahren Sie kühles Blut u. verteidigen Sie sich [...] Mit vielen Grüßen u.gu ten Wünschen Ihr Herbert Weigel.-44 Das beiliegende Gutachten stellte er auf grund der langen Bekanntschaft mit Maier aus, damit dieser die beschlagnahm ten Kleidungsstücke zurückbekam. Es entstand auf Empfehlung des Psychiaters Johannes Heinrich Schultz, der am bereits erwähnten, von Matthias Heinrich Göring geleiteten „Deutschen Institut für psychologische Forschung und Psy chotherapie arbeitete45 und sich auch mit der Therapie Homosexueller be schäftigte. Schultz scheint in diesem Prozess jedoch nicht direkt konsultiert worden zu sein.46 Das vom 3. April 1938 datierte „Ärztliche Zeugnis" Weigels lautet:
Ich hatte Gelegenheit Herrn Maier seit 1933 jedes Jahr 1-2 mal in persönlicher Aussprache u. Untersuchung zu beobachten. Er ist ein sogenannter seiner Trans vestit, d. h ein Mensch, der den unbezähmbaren Drang in sich fühlt, sich in Frau enkleidern zu bewegen. Er fühlt sich als Frau u. benimmt sich in diesem Aufzug wie eine Frau. Er ist nicht homosexuell u. hat in keiner Weise das Bestreben, Auf merksamkeit zu erregen. Er fühlt sich absolut als Frau, dass ihm das Tragen der
Männerkleidung als fremdartig u, seltsam vorkommt. Tatsächlich ist sein Be nehmen in Männerkleidung viel unfreier als in Frauenkleidung. Bei der Lauter keit seines Charakters, den zu beurteilen, ich viel Gelegenheit hatte, besteht auch keine Gefahr, dass er irgendwelchen Missbrauch mit der Transvestitur betreibt, Als reiner Transvestit hat er überhaupt nicht die Tendenz sich andern Menschen irgendwelcher Art in erotischer Richtung zu nähern. Der echte Transvestit lebt vielmehr sein Triebleben in der Transvestitur, also dem Sich-bewegen u. Sich-ge haben in der Rolle des anderen Geschlechts aus. Der echte Transvestit fühlt sich menschlich würdig nur in der Transvestitur, Wenn er daran dauernd behindert wird, verliert für ihn das Leben jeden Reiz u. jede Freude. Tatsächlich werden alle Transvestiten schwer depressiv, wenn man ihnen die Transvestitur unmög lich macht. Sie fühlen sich dann so unwürdig, wie etwa ein normaler Mann, den man zwingt, Frauenkleidung zu tragen. In diesem besonderen Falle halte ich es vom ärztlichen Standpunkt aus für ge rechtfertigt, wenn Herr M. behördlicherseits für seine Frauenkleider u. deren Tragen Schwierigkeiten nicht gemacht werden, da nach meiner eingehenden Kenntnis der Persönlichkeit des Herrn M. damit gerechnet werden kann, dass er hiermit Aergernis nicht hervorrufen wird, Dr. Weigel.
Soweit die zehnbändige Akte zum Knabe-Prozess durchgesehen werden konnte, finden sich weder bei Maier noch bei den zahlreichen anderen in die sem Verfahren ermittelten Transvestiten Hinweise auf vorhergehende oder sich anschließende Strafverfolgung wegen ihrer Kleidervorliebe. Nur gelegent lich wurden sie darauf hingewiesen, sie zukünftig zu unterdrücken.47
Kommen wir nun zum Verständnis und der medizinischen Bewertung des heterosexuellen Transvestitismus sowie dem weiteren Schicksal Anton Mai ers, wie es sich aus den beiden psychiatrischen Veröffentlichungen (Bürger Prinz und Weigel 1940; Bürger-Prinz et al, 1953) ergibt 48 Darin findet sich be
42 Als Beispiel sei hier ein weiterer verheirateter, in Quedlinburg lebender Transvestit
zitiert, der sein Eigentum, selbstbewusst zurückforderte: Ich selbst bin mir keiner strafbaren Handlung bewußt und bitte um Rückgabe der Sachen und Bücher, soweit sie nicht der Beschlagnahme unterliegen.“ Daraufhin wurde notiert: „zurückge sandt mit dem Vermerk, daß [er] bisher in strafrechtlicher, politischer und perver ser Hinsicht hier noch nicht in Erscheinung getreten ist. Das sichergestellte Beweis material gelangt mit gleicher Post zur Absendung." LAB A Rep.35 802 Nr. 132 635,
Sonderband II]: 38-42. 43LAB A Rep.35 802 Nr. 116 782, Briefwechsel der Reichszentrale mit diversen lokalen
Polizeidienststellen: 97-101. 44 LAB A Rep. 35 802 Nr. 132644, 0.S. (stark beschädigtes Schreiben). 45 LAB A Rep.35 802 Nr. 116 782, Brief Anton Maiers an den Staatsanwalt vom
6.3.1938: 99. 46 Zum „Göring-Institut“ vgl. Grau (2011:75 ff.), zu Johannes Heinrich Schultz vgl. ebd.
(267 ff.). Von Schultz liegt kein Gutachten zu Maier, aber auch keine Veröffentli chung zum Transvestitismus vor.
47 So heißt es exemplarisch im Ermittlungsvermerk eines in Annaberg lebenden, ver heirateten Transvestiten, der seine Leidenschaft in einer Dachkammer ausagierte; „Gegen (ihn) sind Akten nicht ergangen, Vorgänge und Vorstrafen sind nicht be kannt, Verkehr mit den hier anhängigen homosexuellen Personen, konnte nicht nachgewiesen werden. Fetischisten sind hier nicht bekannt, mit denen er in Verbin dung gestanden haben könnte. Nach Lage der Sache dürfte Obenauf ein ausgespro chener Onanist und Transvestit sein. Öffentlich hat er seine Handlungen nicht be gangen. Straffällig ist er nicht geworden. Er wurde aber eingehend über sein verwerfliches Verhalten belehrt und verwarnt sein Treiben fortzusetzen, Er ver sprach von Stunde an, davon abzulassen.“ LAB A Rep. 35802 Nr. 132635, Sonder band II: 12. 48 Die Arbeit von 1953 knüpft, wie die Autoren ausdrücklich betonen (Bürger-Prinz
et al: 1953:3), an die Vorläuferuntersuchung von 1940 an, die in verschiedener Hin sicht bemerkenswert ist. Zum einen werden dort fünf der neun 1953 beschriebenen Personen bereits als Fallgeschichten vorgestellt, deren Schicksal sich weiter verfol gen lässt. Zum anderen wurde das Manuskript der 1940er Arbeit bereits in den 1930er Jahren abgeschlossen, nach den Datierungen der Fallgeschichten endete sie sogar schon 1932. Dic Publikation entstand an der Leipziger Universitätsklinik für Psychiatrie, wo Bürger-Prinz bis 1936 tätig war. Dieser Text ist nicht wie der von Voss im eifernden Mediziner-Jargon der NS-Zeit verfasst und verzichtet auf die eu
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schrieben, was Weigel unter „reinen", d, h, heterosexuellen Transvestiten ver stand. Obgleich die Psychiater nicht explizit mitteilen auf welchen Kriterien und Methoden ihre Unterscheidung zwischen homo- und heterosexuell be ruhte, legen die Fallbeschreibungen nahe, dass vor allem der Personenstand (verheiratet/verlobt), die in der Anamnese erhobene sexuelle Praxis sowie die Ergebnisse der körperlichen Untersuchung ausschlaggebend waren. In der Regel wird nach der sexuellen Triebrichtung zwischen einer heterosexuellen (reinen') und einer homosexuellen Form des T. unterschieden [...] Vom „rei nen* (heterosexuellen) T. sprechen wir dann, wenn sich vom Somatischen her kein Zugang finden lässt" (Bürger-Prinz, et al. 1953: 2, vgl. auch Bürger-Prinz und Weigel 1940: 125). Welche somatischen Befunde dabei in Betracht kamen und inwiefern sie für die eine oder die andere sexuelle Triebrichtung" spre chen sollten, teilen die Autoren nicht mit. Dass sie sich auf körperliche Zusam menhänge bezogen, überrascht umso mehr, weil sie Hirschfelds konstitutions ätiologische Argumentation zugunsten einer psychodynamischen Erklärung ablehnten. Auch der Personenstand ist als Unterscheidungsmerkmal proble matisch, weil - wie einige Fälle belegen - auch homosexuelle männliche und weibliche Transvestiten zum Schutz vor Verdächtigung Ehen eingingen. Jeden falls waren von den 1940 beschriebenen Transvestiten sechs verheiratet und einer verlobt, von den neun 1953 vorgestellten waren außer Fall 1, einem 13jährigen Jungen, acht mindestens einmal verheiratet.
Über Anton Maier, dessen Fall in beiden Untersuchungen vorgestellt wur de, erfährt man, dass er Homosexuelle ,,immer strikt gemieden“ habe (Bür ger-Prinz et al. 1953: 8).49 Als er 1937 die Klinik in männlicher Aufmachung aufsuchte, wird mitgeteilt, dass man ihn
(...) wegen seines T., den er außerhalb der Dienstzeit pflegte, denunziert [hat te]. [...] Er wurde der Homosexualität verdächtigt, fuhr daraufhin zum Reichskriminalamt (Abt. für Sexualdelikte) und fand dort verständnisvolle Beamte. Die Angelegenheit wurde niedergeschlagen. - Später lebte er in sei ner Heimatstadt, bekam polizeiliche Erlaubnis zum ständigen Tragen von Frauenkleidern. Während des zweiten Weltkrieges starb er (ebd.: 9).
weitere unmittelbare Repressionen gegen eine Transvestiten wird in den Veröffentlichungen von einem 1898 geborenen, verheirateten Kaufmann be richtet, der soweit er sich zurückerinnern kann, schon immer den Wunsch gehabt [habe), ein Mädchen zu sein“ (ebd.: 15). Er trug,bei jeder Gelegenheit“ Frauenkleider. Wodurch dessen Passion den Behörden zur Kenntnis kam, bleibt unbekannt. Doch wurde ihm ,,1938 [...] wegen des T. der Führerschein entzogen. Amtsärztliches Zeugnis: ,krankhaft verändert, degeneriert, keine sittliche Hemmung. Ordnungsgemäßes Handeln ist nicht mehr zu erwarten. Gefahr für die Volksgemeinschaft [...]'. Nach 5jährigem Kampf mit behördli chen Stellen erhielt er 1943 seinen Führerschein zurück" (ebd.: 16 f.).
Auch ein abschließend dort vorgestellter 52 Jahre alter, seit 1923 verhei rateter Transvestit, der im Abschnitt „operative Geschlechtsumwandlung" ausführlicher vorgestellt wird, gab an, auf der Straße trotz Männerklei dung für eine Frau gehalten und deswegen von der Polizei angesprochen" worden zu sein. ,,Schließlich wurde der Patient 1933 auf der Straße auffällig und von der Polizei in eine Heil- und Pflegeanstalt eingewiesen" (ebd. 22).
Bei den heterosexuellen Transvestiten war in der NS-Zeit die Strategie verbreitet, ihre Kleidervorliebe unsichtbar zu machen; in der Offentlichkeit des Wohnorts trat kaum einer mehr auf.50 Die meisten Transvestiten, darun ter viele verheiratete Familienväter, berichteten von heimlichen Umkleide szenen in sozialer Abgeschiedenheit oder, bei Duldung der Ehefrauen, ausschließlich im häuslichen Umfeld. Und selbst wenn auswärtige Transves titen Knabes Berliner Pension besuchten, beschränkten sie sich auf den Auf tritt im geschützten Privatkreis. Eine Teilnahme an den eingangs genannten Bällen, auf denen homosexuelle Transvestiten verkehrten, ist nicht zu bele gen. Andererseits deutet Knabes Produktpalette (Jupons, Höschen, Nachtwä sche. Korsetts und das Suspensorium genitalis) darauf, dass heterosexuelle Transvestiten ihre Kleidervorliebe verlagerten: Der Transvestitismus wurde aufgrund der bedrohlich empfundenen Situation nun unter der sichtbaren Oberfläche ausgelebt. Er wanderte in den Bereich zwischen Haut und Ober bekleidung und wandelte sich von einer auch äußerlich sichtbaren Trans gression, aus der vormals Bestätigung gezogen worden war, in ein verbor genes Geheimnis, das nun im körperlichen Nahkontakt Befriedigung oder Beruhigung verschaffte.
Im Prozess Knabe, wie auch in den medizinischen Arbeiten wurde ein „rei ner" Transvestitismus beschrieben, der sich ausschließlich auf heterosexuelle Männer bezog, womit eine Grenzziehung zu einer vermeintlich „unreinen" Form erfolgte, der auf homosexuelle Männer und männliche Prostituierte ab zielte. Bereits im Zuge ihrer Etablierung als sexualwissenschaftliche Kategorie und soziale Minderheit zwischen 1900 und 1933 gab es starke Friktionen zwi
Demnach bekam Anton Maier nach 1937 einen Transvestitenschein ausge stellt; zu den Bedingungen finden sich aber keine Angaben. In Bezug auf
genischen Bewertung, den Verweis auf die vermeintliche Schädlichkeit für die „Volksgemeinschaft und Therapieempfehlungen. Anlass dürfte die Ablehnung von Magnus Hirschfelds Konzept „sexueller Zwischenstufen“ in der Psychiatrie sein (vgl. von Rönn 1998: 221 f.). Ein Beitrag Paul Schröders, Ordinarius für Psychiatrie an der Leipziger Universität bis 1938, im selben Band, richtet sich ebenfalls gegen Hirsch felds aus sexualreformerischen Erwägungen favorisiertę biologische Erklärungsan sätze der Homosexualität zugunsten psychiatrisch-psychodynamischer Annahmen
mit psychotherapeutischem Potential (Schröder 1940). 49 Außerdem wird in der 1940er Veröffentlichung über ihn berichtet: „Homosexuelle
Praktiken habe er weder ausgeübt noch ersehnt. [...] Gern sei er mit anderen Trans vestiten zusamutneni, inännlichen und weiblichen, aber nicht homosexuellen. Er sei frauenrechtlich orientiert, linksgerichtet, habe aber darüber hinausgehend ein star kes Interesse für Politik" (Bürger-Prinz und Weigel 1940: 126).
50 Das wird nach 1933 nur von zwei Transvestiten mitgeteilt, von einem heißt es:
,,Etwa alle 8 bis 14 Tage taucht in ihm der Drang auf, auch einmal in Frauenkleidern auf die Straße zu gehen. Diese Spaziergänge unternimmt er in Begleitung seiner Frau. Sie spricht it Restaurant z. B. mit den Kellnern, damit er sich nicht durch die Stimme verrät. (...) Erst in Laufe der Jahre kam es dazu, dass er auch öfter und allein in Frauenkleidern spazieren ging" (Bürger-Prinz et al. 1953:10).
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Transvestitinnen: „In Männerkleidung würde ich mich freier auf der Straße bewegen können."
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schen homo- und heterosexuellen Transvestiten. Letztere, meist verheiratete Männer, legten größten Wert darauf, nicht als homosexuell zu gelten und dis tanzierten sich von dieser Personenkreis, Die entsprechenden Publikationen und Organisationen repräsentierten vornehmlich die heterosexuelle Fraktion, Diese Abgrenzungsstrategie spiegelt sich in den medizinischen Beschreibun gen der NS-Zeit und zeigt sich auch in der Kontinuität unterschiedlicher Netz werke vor und nach 1933, was die Heterosexuellen sogar in gewisser Weise schützte 51 Unter den Kunden Knabes findet sich trotz intensiver Ermittlungs tätigkeit keiner, dem homosexuelle Kontakte nachgewiesen werden konnten.
Obwohl verschiedene Äußerungen von Kriminalbeamten und Ärzten belegen, dass auch der „reine“ Transvestitismus in der NS-Zeit als sittlich verwerflich galt, wurden jene Transvestiten, solange sie unauffällig blie ben, nicht mit strafrechtlichen Sanktionen belegt. Bisher konnte bei Durch sicht der Gesamtakte sowie der beiden medizinischen Veröffentlichungen in keinem Fall ein Hinweis auf eine direkte Strafverfolgung wegen des Tra gens von Frauenkleidern gefunden werden. Aufgrund der Beschränkung ihrer Kleidervorliebe auf den privaten Raum respektive Unterwäsche, blieb diese den lokalen Behörden gänzlich unbekannt, wie die Ermittlungen be legen. Selbstverständlich waren heterosexuelle Transvestiten Polizei und Justiz höchst suspekt, dennoch scheinen die Verfolgungsbehörden den he terosexuellen Transvestitismus nicht als so bedrohlich wie den homosexu ellen wahrgenommen zu haben. Und wie die Zustellungsbelege zeigen, be kamen die Transvestiten aus dem Knabe-Prozess die beschlagnahmten Kleidungsstücke sogar zurück.
Der sich hier abzeichnende differente Umgang mit homo- und heterose xuellen Transvestiten erklärt sich vielleicht aus der widersprüchlichen NS-Geschlechter- und Sexualpolitik, die einerseits streng homosexuellen feindlich war, andererseits aber gegenüber heterosexuellen, auch nicht auf Reproduktion gerichteten Sexualpraktiken und -kontakten weit toleranter war, als bislang angenommen. Die „Legitimation des Terrors und die Auffor derung zur Lust gingen Hand in Hand" (Herzog 2005:25).
Bei den Ermittlungen im Knabe-Prozess stellte sich weiterhin heraus, dass keine weiblichen Transvestiten involviert waren. Allerdings konnten nicht alle auf der Kundenliste aufgeführten Personen dahingehend überprüft werden - und die Tatsache, dass einige Transvestiten weibliche Pseudonyme wählten, verschleiert das Feld zusätzlich, Medizinische oder Kriminalistische Veröffent lichungen zum weiblichen Transvestitismus aus der NS-Zeit liegen nicht vor.
Informationen über den Umgang mit Transvestitinnen sind deutlich spärli cher als jene über Transvestiten und finden sich nur in Archivquellen, 52 so etwa Gerichtsakten. Deren Auswertung legt nahe, dass mit Frauen, die Män nerkleidung trugen, höchst unterschiedlich verfahren wurde.
Der erste Vorgang, der deutlich macht, dass Kleidung des anderen Ge schlechts auch bei Frauen als Indiz für Homosexualität diente, begann am 29. März 1940 mit einer Denunziation durch Hausbewohner bei der Berliner Gauleitung der NSDAP,53 Dern Ortsgruppenleiter Tiacholla wurde vom so be zeichneten Zellenwalter Matzullat" mitgeteilt, dass die gerneinsame Nut zung einer Wohnung durch zwei Frauen „zu Ärgernis Anlass gibt", weil sie wie „Mann und Frau zusammen leben". Eine der beiden, Helene Treitke
trägt Herrenschnitt, Hosenröcke und das Gesicht derselben macht - trotz der jungen Jahre - einen verlebten und unnatürlichen Eindruck," Die Woh nungsinhaberin Hildegard Wiederhöft sei dagegen nicht auffällig gekleidet und habe zwei uneheliche Kinder, die, so der Antrag des Ortsgruppenleiters, wegen des unmoralischen Verhaltens der Frauen aus dem Haushalt zu ent fernen sind".
Die nun bei der Stapo vorgeladene Denunziantin, Elfriede Matzullat, gab alle Beobachtungen von Nachbarn, das Ergebnis einer Wohnungskontrolle durch ihren Ehemann und eine Aussprache mit den beiden Frauen zu Proto koll, deren Verhalten „auf keinen Fall dern gesunden Volksempfinden ent spricht." Daraufhin bestellte die Gestapo beide Frauen getrennt zum Verhör ein. Hildegard Wiederhöft gab an, dass zu Helene Treitke, einer Arbeitskollegin in den Deutschen Kabelwerken, keine enge Freundschaft bestehe. Der Vor schlag, sie in ihre Wohnung aufzunehmen, sei von Wiederhöft selbst ausge gangen, und zwar aus einem „rein wirtschaftlichen Drang". Auf den Verdacht angesprochen, gab Wiederhöft an, Helene Treitke sei „meines Erachtens ho mosexuell", sie selbst aber ,,vollkommen normal veranlagt“. Dennoch habe sie „aus reiner Neugierde" mit Treitke gleichgeschlechtlichen Verkehr in Form der Onanie ausgeführt. Dies hat sich in jedem Falle während des gemein samen Zusammenseins im Bett abgespielt," Ihre vier und zwei Jahre alten, im selben Zimmer schlafenden Jungen hätten nichts gemerkt. Im Übrigen beab sichtige sie, sich demnächst mit ihrem Verlobten, dem Vater der Kinder, zu verheiraten. Abschließend versprach się, ,,dass ich mich sofort von der Treitke
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51 In der gesamten Prozessakte gibt es keine direkte Verbindung zwischen der Reichs
zentrale zur Bekämpfung unzüchtiger Schriften und der Reichszentrale zur Be kämpfung der Homosexualität und der Abtreibung, wo es schließlich laut Ge schäftsverteilungsplan seit 1936 eine Unterabteilung Transvestitismus gab (vgl. Grau 1993; 145). Auch einer der ermittelnden Kriminalbeamten, Walter Käding, war zwischen 1937 und 1939 aktiv an der Strafverfolgung Homosexueller beteiligt (Roßbach 2000: 216).
52 In einigen neueren Arbeiten auf Basis von Verfolgungsakten lesbischer Frauen in der
NS-Zeit wird auch vom Tragen von Männerkleidung berichtet. Das markierte solche Frauen zwar als potenziell lesbisch, scheint jedoch im polizeilichen und juristischen Umgang keine maßgebliche Rolle gespielt zu haben (vgl. Dobler 2009). In diesen Fällen ersuchten die Frauen die Behörden allerdings weder um Transvestitenschei ne, nach fielen sie bei Polizeikontrollen im Sinne der Erregung öffentlichen Ärger
nisses auf, 53 Die Quelle der folgenden Zitate lautet: LAB A Pr. Br. Rep.030-02-05 Nr.922.
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trennen werde." Die so beschuldigte Helene Treitke bestätigte auf Vorhalt" den Hergang. Zu ihrer geschlechtlichen Veranlagung gab sie an:
Seit frühester Jugend fühle ich, obwohl ich äußerlich eine Frau bin, als Mann. Schon als Kind habe ich nur mit Jungen gespielt und mich auch stets als solche, wenn ich allein zu sein glaubte, angezogen bzw. geputzt. [...] Ich fühle mich wie gesagt ausschliesslich zum gleichen Geschlecht hingezogen..
Auch sie versprach, dass ich das Verhältnis mit der Wiederhöft sofort lö se.“ Der Abschlussbericht vom 23. Mai 1940 hält den Frauen ihre Geständig keit und Bereitschaft, das Verhältnis zu beenden, zugute. „Eine strafrechtli che Verfolgung der Angelegenheit schaltet aus, da die lesbische Liebe bisher nicht strafbar ist." Obwohl ihr männliches Outfit nochmals ausführlich be schrieben wurde, sind zukünftige Kleidungsauflagen für Helene Treitke nicht dokumentiert, und auch die Kinder von Hildegard Wiederhöft durften bei der Mutter bleiben. Die Akte endet mit dem Vermerk; Karteikarten über Wiederhöft u. Treitken sind angelegt."
Ein dem Polizeiamt Berlin-Mitte zugesandter Bericht vom 12. Juni 1939 betraf das „verbotswidrige Tragen von Männerkleidung" der Agnes Spind ler, 54 Spindler, Jahrgang 1904, verkaufte zum Zeitpunkt der Anzeige „von ei nem Tafelwagen aus EBäpfel". Dabei trug sie „einen hellen Herrenanzug (Jacke und Hose) ohne Kopfbedeckung, ohne eine Berechtigung hierzu vor zeigen zu können.“ Da auch beim zuständigen Polizeirevier keine Genehmi gung zum Tragen von Männerkleidung vorlag, wurde Agnes Spindler ange zeigt. Anlässlich ihrer Vorladung bei der Stapo am 23. August 1939 gestand sie ohne Umschweife:
Bis vor ungefähr 6 Jahren habe ich geschlechtliche Beziehungen zu Frauen un terhalten. Seitdem bin ich geschlechtlich überhaupt nicht mehr aktiv. Es ist mir ein ausgesprochenes Bedürfnis, Männerkleidung zu tragen. Schon seit meiner frühesten Jugend machte sich diese Neigung bei mir bemerkbar.
tenkundliche Vorgang vom Vorjahr allerdings nicht erwähnt. „Den Nachweis über die Trageberechtigung konnte sie nicht beibringen.“ Obwohl Spindler auch dieses Mal kein Ärgernis erregte, konstatierte der Kriminal-Sekretär Erlemann, „daß es sich um eine Transvestitin handelt, die aus unsittlichen Motiven Männerkleidung trägt." Bei der erneuten Vernehmung berichtete Spindler detailliert über ihren lesbischen Lebenslauf und ihre Kleidervorlie be. Nunmehr wurde ihr die Auflage erteilt, daß ich in Zukunft nicht mehr in Männerkleidung auf der Straße meinem Gewerbe nachgehen darf, andern falls ich mit staatspolizeilichen Maßnahmen zu rechnen habe." Da keine strafbare Handlung vorliege, schließt die Akte mit dem Vermerk, „die Sp.ent sprechend zu überwachen".
Während die ersten beiden Fälle glimpflich ausgingen, macht eine weite re Strafakte deutlich, dass das Tragen von Männerkleidern auch mit harten Sanktionen verbunden sein konnte, Der Vorgang betrifft die Berliner Arbei terin Ema Kubbe, Jahrgang 1887. Sie wurde am 24. Januar 1938 aufgrund des $1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGB). 1, S.83) [...] in Schutzhaft genommen“.55 Zur Begründung heißt es:
Die Kubbe ist überführt, bis in die letzte Zeit hinein öffentlich Männerkleidung getragen zu haben, obgleich ihr die bisher hierzu erteilte Genehmigung im Jahre 1933 entzogen wurde. Sie hat durch ihr Verhalten die öffentliche Sicher-. heit und Ordnung unmittelbar gefährdet. Gez. Heydrich.
Erna Kubbe wurde ins Frauen-Konzentrationslager Lichtenburg, Politi sche Abteilung überstellt, kam am 12. Oktober 1938 aber wieder frei. Bei ih rer Entlassung erhielt sie folgende „Einstweilige Genehmigungs:
Ihr wurde die Genehmigung erteilt, Männerkleidung zu tragen, was ihr hier mit zum Ausweis bei Behörden einstweilig bis zur Ausstellung einer offiziellen Genehmigung durch die Gestapa Berlin bescheinigt wird. Die Kubbe ist ange wiesen, sich diese aufgrund ärztlicher Gutachten erteilte Genehmigung um gehend nach Eintreffen in Berlin beim Gestapa-Abteilung II D aushändiger zu lassen und diese Bescheinigung der genannten Dienststelle zwecks Einzie hung abzugeben.
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Weil ihre Kundschaft sie nur in männlicher Aufmachung kenne, befürch tete sie, dass ihr Umsatzeinbußen entstünden, was vielleicht sogar die Ver nichtung meiner wirtschaftlichen Existenz nach sich ziehen würde." Sollte man ihr ausdrücklich verbieten, weiter in Männerkleidung aufzutreten, bat sie darum, ihre Kunden allmählich an die neue weibliche Aufmachung ge wöhnen zu dürfen. „Ich werde mir eine Radfahrhose zu legen, wie sie von Frauen getragen wird. Ich verspreche, daß ich mich in kürzester Zeit in mei ner Bekleidung umstellen werde." Da niemand an ihrem Verhalten Anstoß genommen habe, wurde ihrem Wunsch in einem Aktenvermerk mit der Weisung entsprochen und eine entsprechende „Karteikarte" und eine Akte angelegt.
Ein reichliches Jahr später wurde Agnes Spindler wiederum in „ausge sprochene[r] Männerkleidung" angetroffen, „so daß jedermann der Ansicht war, daß es sich um eine männliche Person handelte. Dabei wurde der ak
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In der Akte sind weder die medizinische Begründung noch der gutachten de Arzt überliefert. Wie aus einem Schreiben der Geheimen Staatspolizei vom 18. Oktober 1938 an die Staatspolizeileitstelle Berlin in der Prinz-Al brecht-Straße hervorgeht, erhielt Erna Kubbe tatsächlich den Transvestiten schein, jedoch unter einer Bedingung:
Auf Befehl des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei ist der im Be treff genannten Person die Genehmigung erteilt worden, Männerkleider zu tragen unter der Auflage, dass sie öffentliche Bedürfnisanstalten, Bäder und drgl. in Männerkleidung nicht aufsuchen darf. Kubbe hat von hier eine ent
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55 Alle Zitate liber Erna Kubbe sind folgender Akte entnommen; LAB A Pr, Br. Rep.30
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sprechende Bescheinigung erhalten. Ich ersuche um Benachrichtigung der in Frage kommenden örtlichen Polizeidienststellen,
Absurderweise wurde Erna Kubbe untersagt, jene Orte aufzusuchen, die als Kontaktstellen homosexueller Männer im Visier der Verfolger standen. Möglicherweise hätte sie dort bei Entdeckung ihres Geschlechts öffentliches Aufsehen erregt. Auf der Rückseite des Schreibens ist vermerkt, dass dem Po lizeiamt Lichtenberg-Friedrichshain empfohlen wurde, „auf den Meldekar ten der Kubbe [...] einen entsprechenden Vermerk aufzutragen“. Infolgedes sen legte man eine besondere ,,Karteikarte" dafür an. Kurz darauf, in einem vom 25. November 1938 datierten Schreiben, bekam Kubbe über den Trans vestitenschein hinaus die Erlaubnis, einen nicht eindeutig auf ein Geschlecht verweisenden Vornamen zu führen, was ebenfalls auf der Meldekartei zu do kumentieren sei:
Der Reichsminister des Inneren hat durch Erlass vom 1. November 1938 [...] genehmigt, daß die Transvestitin, Erna, Anna, Marie Kubbe in Berlin, geb. am 5.5.1887 in Berlin, an Stelle der bisherigen Vornamen den Vornamen Gerd führt,
tigung das Bezirksamtes veranlasst werden". Ihre Akte wurde mit dem Ver merk „weibl, Transvestit“ versehen. Gertrud Winkelmann durfte damit zu nächst ihren Transvestitenschein behalten. Da sie arbeitslos war, schaltete sie - um auch ihren Vornamen ändern zu lassen - das Arbeitsamt Berlin Mitte als Fürsprecher ein. Das versicherte am 11. Februar 1936 schriftlich im Sinne der Antragstellerin, „daß es uns leider nicht möglich ist, Gertrud Winkelmann in Arbeit zu bringen. Der Hintergrund liegt daran, daß sie nach wie vor einen Mädchennamen führt und in Männerkleidung geht, wo ran sich jeder Arbeitgeber stösst. Sollte eine Vornamen-Änderung beantragt werden, würden wir das aus dem vorerwähnten Grunde befürworten.“ .
Die nunmehr geforderte Geheime Staatspolizei, die über diesen Antrag zu entscheiden hatte, konstatierte am 9. April 1936 zunächst: ,,Hier hat sich bis her kein Grund zum Einschreiten gegen Winkelmann ergeben.“ Sie beauf tragte „Herrn Professor Dr. Müller-Heß, Institut für gerichtliche Medizin (Psychiatrie) Berlin“, gutachterlich feststellen, „ob für die W. die Beibehal tung der männlichen Kleidung und damit ihre Namensänderung für not wendig erachtet wird". Das Gutachten von Müller-Heß (vgl. Grau 2011: 215-216), der in vielen Verfahren gegen Homosexuelle als gnadenloser Sachverständiger auftrat, liegt den Akten nicht bei. Jedoch wurde über Ger trud Winkelmanns Antrag in ihrer Anwesenheit erneut verhandelt, nachdem sie in einem ausführlichen Brief, in dem sie ihre Staatstreue betont, um Prü fung ihres Antrages bat. Daraus und aus dem Verhandlungsbericht vom 2. Februar 1940 lässt sich entnehmen, dass Müller-Heß sie „dem Befund nach zum weiblichen Geschlecht“ zugeordnet hatte, so dass sie als Frau zu leben und [...sich) zu kleiden“ habe. Nunmehr verlieh Gertrud Winkelmann der „Ungefährlichkeit" ihres Anliegens Nachdruck, indem sie alle gängigen Vorurteile zu entkräften suchte, Einziger Grund ihres Gesuches sei:
Weil ich meinem Aussehen nach ständig für einen Mann gehalten werde und oft dadurch belästigt wurde. In Männerkleidung würde ich mich freier auf der Straße bewegen können. Eine sexuelle Befriedigung habe ich durch das Tragen von Männerkleidung nicht. Ich fühle mich auch mehr zur Männerarbeit hin gezogen. Einem Klub homosexueller Frauen gehöre ich nicht an. Ich habe auch kein Verhältnis mit einer anderen Frau.
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Gleichzeitig mit dieser zweiten Erlaubnis wurde die polizeiliche Überwa chung angeordnet, nach der sich Gerd Kubbe bis zum 25. Februar 1939,ein wandfrei geführt habe. Mit einer Umzugsmitteilung innerhalb Berlins vom 20. Juni 1939 schließt die NS-Akte.
Dass in ähnlich gelagerten Fällen auch anders entschieden wurde, belegt folgendes Beispiel.
Die als „weiblicher Transvestit“ geführte Postfacharbeiterin Gertrud Win kelmann, Jahrgang 1906, bemühte sich ab 1935 um die Verlängerung ihres Anfang 1933 ausgestellten Transvestitenscheins. In einem vom Berliner Be zirks-Wohlfahrtsamt Mitte an den Polizeipräsidenten adressierten Brief heißt es:
Die oben genannte ledige Unterstützungsempfängerin behauptet, dort einen Antrag eingereicht zu haben, daß ihr das Tragen männlicher Kleidung weiter gestattet wird. Ich bitte den Fall dort zuständigkeitshalber zu entscheiden und gegebenenfalls die am 31.1.1933 vom Bezirksamt Friedrichshain ausge stellte Bescheinigung einzuziehen.56
Daraufhin kam es zu einer persönlichen Vorladung von Gertrud Winkel mann, die den drei Beamten dank ihres männlichen Habitus „sogar glaub würdig“ versicherte, „daß sie unauffällig nur in Männerkleidung gehen kön ne“. „Von einer Einziehung der vors. erwähnten Bescheinigung wurde daher einstweilen Abstand genommen.“ Die Überwachung der Winkelmann wur de angeordnet, und sofern sich „Veranlassungen zu polizeilichem Einschrei ten erkennen lassen, wird das Erforderliche unter gleichzeitiger Benachrich
Im Ausgang dieser Verhandlung unterzeichnete sie einen Bericht, aus dem hervorgeht, daß mir eine besondere Genehmigung oder Erlaubnisschein zum Tragen von Männerkleidung nicht gegeben werden kann. Sollte ich spä ter doch Männerkleidung tragen, werde ich mich so bewegen, daß ich damit kein öffentliches Ärgernis errege." Damit hatte Gertrud Winkelmann zumin dest wieder das mündliche Zugeständnis, Männerkleidung tragen zu dürfen, auch wenn sie nun darauf bedacht sein müsse, nicht in der Öffentlichkeit aufzufallen. Die Erlaubnis, ihren Vornamen zu ändern, bekam sie nicht. Die Akte schließt mit dem Verhandlungsbericht.
Obgleich die meisten Transvestitinnen sexuell Frauen begehrten, scheinen sie - im Vergleich zu den homosexuellen Transvestiten – weniger darauf be dacht gewesen zu sein, durch die Männerkleidung Sexualpartnerinnen zu at
56 Die Zitate über Gertrud Winkelmann sind der Akte entnommen; LAB A Pr. Br.
Rep.30. Berlin C Tit, 198a 5. Allgemein, Nr.79.
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trahieren. Und im Unterschied zu heterosexuellen Transvestiten pflegten sie ihre Neigung auch nicht in sozialer Isolation oder unsichtbar in Form männ licher Unterbekleidung, Transvestitinnen versuchten vielmehr in ihrer männlichen Aufmachung als Männer durchzugehen, sie sozial zu verkörpern, sei es in partnerschaftlichen Beziehungen mit ihren Freundinnen, sei es im privaten oder öffentlichen Alltagsleben. Für dieses Verhalten wird heute der Ausdruck ,,Passing" verwendet.
Der anhand der ausgewerteten Strafprozesse skizzierte differenzierte Umgang mit männlichen Transvestiten in Abhängigkeit von ihrer sexuellen Orientierung lässt sich bei Transvestitinnen also nicht in gleicher Weise be legen. Ausschlaggebend dafür war die Nicht-Strafbarkeit sexueller Kontakte zwischen Frauen. Das verweist zunächst auf die generelle Geringschätzung weiblicher Sexualität. Claudia Schoppmann begreift die ausgebliebene, ana loge politische Instrumentalisierung der weiblichen Homosexualität“ darü ber hinaus als Ausdruck, „des Ausschlusses von Frauen aus den Machtzen tren des Dritten Reiches" (Schoppmann 1991: 251). Das Schicksal von Erna Kubbe, die offenbar allein deshalb ins KZ kam, weil sie trotz Einzugs ihres Transvestitenscheins in Männerkleidung auftrat, und diesen später sogar wieder zuerkannt bekam, dokumentiert zudem eine gewisse Willkür. Denn Helene Treitke und Agnes Spindler, die wiederholt durch Männerkleidung - ebenfalls ohne Transvestitenschein - auffielen und ihre gleichgeschlechtii chen Neigungen sogar gestanden, wurde lediglich die Auflage erteilt, nicht mehr in dieser Aufmachung aufzutreten,
schichte steht. Sie betrifft den 1908 geborenen Flugzeugbauer W.D., einen verheirateten Vater zweier Töchter. Dessen Bemühungen konzentrierten sich stets um den Wunsch, ganz Weib zu sein, weibliche Brüste und Genita lien zu besitzen" (Voss 1938: 22). Schon längere Zeit hatte W.D. versucht, mit dem Hormonpräparat ,,Progynon" eine Verweiblichung seiner Physis zu erzielen. Da dies nicht zum Erfolg führte, brachte er -- angeregt durch Zei tungsberichte von stattgefundenen Fällen einer Geschlechtsumwandlung 58 - immer wieder starrsinnig seinen Wunsch zum Ausdruck, die Implanta tion der Ovarien59 zu erhalten“ (ebd.: 26). Als Spenderinnen je eines Ovari ums boten sich seine Schwester und seine Ehefrau an (ebd.: 32 f.). Um die Ge schlechtsumwandlung durchzusetzen, konsultierte W.D. zunächst die Hamburger Gesundheitsbehörde, die ihn allerdings nur auf den Ärgernispa ragraphen60 aufmerksam gemacht habe (ebd.: 27). Der dürfte ihm wohl be wusst gewesen sein, denn über das Ausleben seiner transvestitischen Nei gung heißt es: „Furcht vor polizeilicher Belangung ist es allein, die ihn in letzter Zeit veranlasst, seine abendlichen Spaziergänge in Frauenkleidern aufzugeben“ (ebd.: 23).
Als nächsten Schritt beantragte W.D. beim „Gesundheitsamt" die Geneh migung zu einer „Kastration und die Einpflanzung eines Uterus nebst Eier stöcke, da ich von meiner frühen Jugend an das Bedürfnis habe mich als Frau zu kleiden und meine ganze Einstellung der weiblichen Geschlecht nä her steht als dem männlichen“. Am 3. Januar 1936 wurde dieses Anliegen mit der Begründung abgelehnt, „dass keine gesetzliche Möglichkeit besteht demselben zu entsprechen“ (ebd.: 28). Nunmehr wandte er sich ans Reichs gesundheitsamt, Um dem Ersuchen mehr Nachdruck zu verleihen, fügte er als Begründung hinzu:
(...) da ich in meinem jetzigen Zustande sehr darunter zu leiden habe und erst kürzlich aus meiner Arbeit deswegen ausscheiden musste, aber mich auch nicht abfinden möchte auf unbegrenzte Zeit vom Staat ernährt zu werden (ebd.: 28).
Geschlechtsumwandlungen: Er , hat durch seine weibliche Erscheinung auf seine Umgebung nicht entsittlichend gewirkt."
Die bisher beschriebenen Fälle betrafen den polizeilichen und juristischen Umgang mit Transvestiten. Im Folgenden sollen nun einige darunter subsu mierte Personen vorgestellt werden, die in der NS-Zeit eine Geschlechtsum wandlung anstrebten oder realisierten und im heutigen Sprachgebrauch
transsexuell“ genannt werden,57 Allerdings liegen von diesen Personen we der autobiografische Zeugnisse noch Gerichtsakten vor, sondern nur Veröf fentlichungen aus der medizinischen und kriminalistischen Fachpresse.
An der aus der Weimarer Zeit herrührenden Praxis der operativen Ge schlechtsumwandlung wurde in der NS-Zeit zumindest bedingt festgehal ten, und zwar vor allem aus therapeutischen Gründen. Dies geht aus der be reits herangezogenen Dissertation von Hermann Voss hervor, in deren Mittelpunkt eine im NS-medizinischen Fachjargon geschriebene Fallge
Ungeachtet seiner Ehe und Vaterschaft wurde auch nach homosexuellen Beziehungen geforscht. Dazu befragte man im Stil einer erweiterten Anam nese die Verwandten und besuchte D. W. und seine Familie in der Wohnung.
58 Vermutlich Berichte aus der Weimarer Zeit, z. B. über Lili Elbe. 59 Experimentelle Geschlechtsumwandlungen an Tieren bestanden in der Kastration - meist im juvenilen Alter - mit nachfolgender Implantation andersgeschlechtlicher Gonaden. Analog verfuhr man beim Menschen, so bei der ersten von Richard Müh sam beschriebenen chirurgischen Geschlechtsumwandlung, aber auch bei der von Lili Elbe, Gonadentransplantationen wurden vor 1933 vielfältig angewendet, z. B. zur „Verjüngung" oder auch zur Therapie der männlichen Homosexualität (vgl. Stoff (2004); zur zeitgenössischen Kritik an diesen Eingriffen vgl. Slotopolski 1925, Insge samt stellte sich heraus, dass die Transplantate nekrotisierten, abgestoßen oder re
sorbiert wurden. 60 Dabei handelt es sich um den strafrechtsrelevanten $183 RSTGB, der die Erregung
öffentlichen Ärgernisses regelte, wobei hier bereits die Gesundheitsbehörde auf mögliche juristische Konsequenzen hinwies.
57 Über den Umgang mit Personen in der NS-Zeit, die vor 1933 genitalchirurgische
Eingriffe im Kontext von Geschlechtsumwandlungen durchliefen, liegen kaum rele vante Informationen vor. Der dänische Maler Einar Wegener, der seine Geschlechts umwandlung als Lili Elbe autobiografisch fasste, starb bereits 1932 (vgl. Elbe 1932). Im Lebenslauf einer weiteren, mit Unterstützung des Instituts für Sexualwissen schaft operierten Person finden sich keine Angaben zum NS-spezifischen Umgang.
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Seine Schwester gab zu Protokoll, dass er als Jugendlicher sexuelle Kontakte zu Männern hatte, die dafür auch juristisch belangt wurden. Wahrscheinlich war W.D, aufgrund seiner vielfältigen Kontakte mit Polizei, Behörden und Ärzten der Homosexualitätsverdacht bei Transvestiten bekannt, denn er wurde mit folgender Mitteilung kolportiert: „Irgendwelche früheren Män nerbekanntschaften werden bestritten“ (ebd.: 31).
Nach der ausführlichen Darstellung der Geschichte des W.D. erörtert Voss, wie Transvestitismus einzuordnen sei und was in diesem und ähnli chen Fällen aus medizinisch-therapeutischer Sicht zu tun sei. Im Rückgriff auf die Diskussion der Weimarer Zeit geht er davon aus, dass Tr. mit Homo sexualität aber manchmal auch durch biologisches Zwittertum erklärt wer den kann" (ebd.: 37). Unter Verweis auf die erste ausführlich mitgeteilte Ge schlechtsumwandlung am Institut für Sexualwissenschaft 1921 durch Richard Mühsam, der angab, mittels sukzessiver genitalchirurgischer Ein griffe eine Sexualneurose geheilt zu haben, diskutiert Voss die Folgen von Kastration und Transplantation. Außer Frage stehę „die Notwendigkeit der Therapie des Tr." (ebd.: 39): zum einen, weil er ,,im Grunde nur einer asozia len Haltung entsprechen kann," zum anderen aufgrund der eugenischen „Gefährdung des Volkskörpers" (ebd.: 40 f.). Besonders im Hinblick auf mög liche Kinder empfehle sich die Kastration, die „nun zur gleichen Zeit die Ent wicklung eines solchen konstitutionell belasteten, also erbminderwertigen Nachwuchses verhütet" (ebd.: 40).61 Dabei gibt Voss zu bedenken, dass
Tr, selbst [...] von einer Kastration gewöhnlich wenig wissen (wollen), da sie wohl mit Recht befürchten, dass sie selbst bei nachträglicher hormoneller Be handlung der Verwirklichung ihres Wunsches nicht näher kommen und eine nachträgliche Transplantation wahrscheinlich abgelehnt wird (ebd.: 40).
Dass derartige Eingriffe tatsächlich vorgenommen wurden, belegen die beiden folgenden Mitteilungen. Die eine geht auf den Kriminal-Oberinspek tor Hans-Heinrich Huelke zurück und betrifft die am 21. Juli 1941 in Wien wegen des Verdachts der „gewerbsmäßigen Unzucht“ festgenommene, aus Hannover zugezogene Henriette B. Bei der amtsärztlichen Untersuchung stellte sich heraus, dass B. ein „normal entwickelter Mann“ war, der am 5. August 1908 geboren wurde und mit bürgerlichem Namen Hinrich Wil helm hieß (Huelke 1949: 91). Deshalb reichte man sogleich ein Verfahren wegen „Wehrdienstentziehung“62 ein und ermittelte aufgrund der von ihm zugegebenen sexuellen Kontakte mit Männern bezüglich des $129 OSGB (der ungefähr dem erweiterten deutschen § 175 RStGB entspricht, vgl. Grau 2011: 225). Obgleich B. bei seiner Vernehmung zu Protokoll gab, „sich immer zu Männern hingezogen gefühlt und für Mädchen nie Interesse gehabt“ zu haben, „bestritt er in seiner Vernehmung entschieden, dass er mit Homose xuellen verkehrt habe. Seine Partner seien immer vielmehr der Ansicht ge wesen, dass sie in B. ein Weib vor sich hätten" (ebd.: 91), was von diesen be stätigt wurde. Denn B. trug seit seinem 17. Lebensjahr ausschließlich Frauenkleider und arbeitete als Dienstmädchen, in einer Anstellung sogar sieben Jahre lang. 1925 hatte er erstmals sexuellen Kontakt mit einem Mann und erwog eine Selbstkastration, denn ,,er fühlte als Frau und wollte auch eine solche sein." Huelke grenzt diesen und analoge Fälle „von der nor malen Homosexualität" folgendermaßen ab:
Während die Sozialschädlichkeit des Homosexuellen in erster Linie darin liegt, daß er andere Personen darin unterstützt, sich in ihrem entarteten Se xualtrieb auszuleben, ...) ist diese Komponente der Gemeinschaftsgefährlich keit beim Beschuldigten nicht gegeben. Seine Geschlechtspartner glaubten, daß er eine Frau sei und waren keine Homosexuellen. Der Beschuldigte hat somit durch seine weibliche Einstellung auf seine Umgebung nicht entsittii chend gewirkt und erscheint daher weniger gemeingefährlich als ein in Män nerkleidung auftretender Homosexueller (ebd.: 92).
Aufgrund der raren Erfolge mit der Psychotherapie von Transvestiten, ins besondere jene des Psychoanalytikers Wilhelm Stekel, empfiehlt Voss „erzie herische und disziplinarische Maßnahmen“ (ebd.: 41).
Wenn D, auch bisher keine Konflikte mit der Polizei gehabt hat und auch nach Androhung drakonischer Maßnahmen der Kriminalpolizei sich in Zukunft davor hüten wird, der Polizei aufzufallen, so zeigt er doch durchaus ein aso ziales Verhalten [...]. In diesem Verhalten wird voraussichtlich ohne Therapie in absehbarer Zeit keine Aenderung eintreten (ebd.: 43).
Am aussichtsreichsten erschien Voss der von Mühsam eingeschlagene Weg der Kastration plus Transplantation doch selbstverständlich komme eine solche Behandlung nur mit Genehmigung des staatlichen Gesundheits amtes in Frage. Ob diese im Falle W.D. nach Voss' Fürsprache erfolgte und in wiefern die Kastration oder weitere Schritte der Geschlechtsumwandlung tatsächlich realisiert wurden, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden.
B. wurde vom Landgericht Wien (I) schließlich „wegen Nichtanmeldung zur Wehrmacht - 85 Kriegssonderstrafrechtsverordnung - zu sechs Monaten Ge fängnis verurteilt". Als er nach Haftverbüßung nach Hannover zurückgekehrt war, sei er 1943 „auf eigenen Wunsch entmannt" worden, wobei „das Gesund heitsamt [...] die Entmannung für notwendig (gehalten habe), weil B. häufig mit Gesetz und Moral in Konflikt geraten war" (ebd.). Um eine „menschlich tragbare Lösung“ zu finden, „wurden ihm alle [...] Geschlechtsteile entfernt“, was sich nach bereits erfolgter Kastration nur auf eine Penisamputation bezie hen dürfte. Nunmehr habe B. den Antrag gestellt, seinen männlichen Vorna men in einen weiblichen abzuändern, „Bedenken dagegen wurden von keiner Stelle erhoben.“ Allerdings sei dieser Verwaltungsakt" nicht in Hannover zu Ende gebracht worden, weil B. zuvor verzogen sei.
61 Schon Hirschfeld äußerte, als er die eugenische Argumentation in die Bewertung
der sexuellen Zwischenstufen einflocht, ernsthafte Bedenken wegen der erblichen Belastung“ der Transvestiten, obgleich er selbst angab, über keine entsprechenden Beobachtungen zu verfügen (vgl. Herrn 2008b).
62 Der Vorwurf des Betrugs entspricht dem traditionellen Verdacht gegenüber Trans
vestiten, sich aus unlauteren Motiven zu verkleiden.
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Aufschlussreich für den Umgang mit Personen, die in der NS-Zeit den Wunsch nach Geschlechtsumwandlung zu realisieren suchten, ist weiterhin die bereits erwähnte Fallsammlung (Bürger-Prinz et al. 1953). Der letzte darin beschriebene Transvestit ist für den hier untersuchten Kontext von besonderem Interesse, weil sich seine medizinische und juristische Ge schlechtsumwandlung von der Weimarer- über die NS- bis in die Nachkriegs zeit hinzog. Es handelt sich um einen 1898 geborenen, seit 1923 verheirateten Büroangestellten und Vater zweier Söhne. Nach erfolgloser Hormonbehand lung Ende der 1920er Jahre ließ er sich 1931 kastrieren und unterzog sich ei ner Ovarienimplantation" (ebd.: 19). Dazu kam es durch Vermittlung von Magnus Hirschfeld an seinen Frankfurter Kollegen, den Psychiater Walter Rie se. Nachdem dieser eine „paranoide Form der Schizophrenie" diagnostizieren zu können glaubte, gab er dem Wunsch des Mannes nach, weil der Patient mit Selbstmord63 drohte und die eigene Frau mich telegraphisch auf den Ernst der Situation hinwies" (ebd.: 21). 1932 hatte er einen ersten sexuellen Kontakt mit einem Mann. Seine bereits erwähnte, ein Jahr später erfolgte polizeiliche Einweisung in eine Heil- und Pflegeanstalt kolportieren die Psychiater mit ei nem Eintrag aus dessen Tagebuch: „Unschuldig im Irrenhaus. Furchtbare Auf regungen. Keine Hoffnung mehr auf Weiterbehandlung. Zwang, als Mann zu leben. Freitodwünsche. Fluchtvorhaben. Falsche ärztliche Gutachten. Falsche Anschuldigungen." 1934 erhielt der Patient die Erlaubnis, einen Frauenna men zu wählen (Toni)64 und durfte auch Frauenkleider tragen. In den folgen den Jahren fühlte er sich ausgeglichen und glücklich" (ebd.: 23). 1939 äußerte er den „Wunsch nach einer funktionsfähigen Vagina“, Im selben Jahr erfolgten die Penisamputation, die Einpflanzung der Harnröhre in den Damm sowie „Vaginalplastik mittels Hautfalte von der restlichen Skrotalhaut und schließ lich, 1940, die Anlage einer Vagina artificialis" (ebd.: 19). Die Genehmigung zur Vornamensänderung erging zwar schon im Oktober 1934, doch erst 1948 kam es zur „Berichtigung der Standesamtsakten", wonach der Antragsteller aufgrund einer „ärztlichen Feststellung" rückwirkend dem weiblichen Ge schlecht zugeordnet wurde. Nun beantragte er auch seine „Rehabilitierung und strebte die „gerichtliche Verfolgung und Bestrafung wegen dem an mir 1933 begangenen Verbrechen“ an (ebd.: 24).
Die vorgestellten Fälle gewünschter oder realisierter operativer Ge schlechtsumwandlungen belegen nicht nur die Kontinuitäten dieser Praxis in der NS-Zeit, sondern geben auch erste Anhaltspunkte, wieso dies möglich
war. So stellte Huelke Homosexuelle und Transvestiten ins Verhältnis zur als „natürlich" apostrophierten Geschlechterordnung. Danach waren von ihm so bezeichnete „normale“ männliche Homosexuelle (in Männerkleidung) vor allem deshalb „gemeingefährlich“, weil sie äußerlich nicht als solche identi fizierbar waren und aufgrund ihres gleichgeschlechtlichen Begehrens eine Bedrohung des rigiden Männlichkeitsbildes darstellten. Denn schließlich lie gen der NS-Homosexuellenverfolgung auch diffuse Ängste vor der Verweib lichung des Mannes und der Vermännlichung der Frau zu Grunde.65 Männli che Transvestiten mit Wunsch nach operativer Geschlechtsumwandlung hingegen, passten sich durch ihre „weibliche Einstellung unauffällig in die bestehenden Vorstellungen polarer Geschlechterbilder ein. Damit ließen sich auch die gelegentliche Verlängerung und die Ausstellung neuer Trans vestitenscheinen sowie die Genehmigung ihrer Vornamensänderungen er klären. Schließlich argumentierten auch einige Transvestitinnen erfolgreich, dass sie sich in Männerkleidern unauffälliger in die öffentliche Kleiderord nung einfügen würden. Allerdings liegen keine Angaben zu parallelen geni talchirurgischen Eingriffen von Frau zu Mann aus der NS-Zeit vor, die in Form der Brustamputation, der Ovar- und Hysterektomie seit 1918 ausge führt wurde. Dies verweist auf eine weitere Asymmetrie des männlichen und weiblichen und Transvestitismus.
Fazit
Ungeachtet dieser an liberale Zeiten erinnernden Praktiken hatte sich jedoch die Bewertung der Transvestitinnen und Transvestiten generell geändert. Das belegt die mehrfach erwähnte, im NS-Jargon geschriebene Dissertation über Transvestiten von Voss. Dort heißt es;
Rechtlich hat sich die Lage der Irten, in den Jahren nach der Machtergreifung durch den Nationalsozialismus bei uns geklärt. Mußten sie, wenn sie wegen ihrer Neigung meist mit dem Aergernisparagraphen in Konflikt gekommen waren, nach Abbüßung ihrer Strafen früher immer wieder auf freien Fuß ge setzt werden, so erscheint das heute nicht immer notwendig. Früher konnte sich die Gesellschaft nicht schützen, da sie die Betreffenden nicht einwandfrei als für minder zurechnungsfähig und als unbedingt anstaltsbedürftig erklä ren konnte. Heute jedoch bietet sich die Möglichkeit, die Betreffenden eventu ell in Sicherungsverwahrung zu nehmen oder auch eventuell zu kastrieren oder durch zeitweise entsprechende Internierung" sie so zu beeindrücken (sic), dass sie es vorziehen, ihre Neigung zurückzustellen. Ihre asoziale
63 Selbstmorddrohungen, um Operationen zu erzwingen, waren nicht selten, wie Felix
Abraham im ersten medizinischen Aufsatz zur Geschlechtsumwandlung schrieb. Den Ärzten diente sie zur ethischen Rechtfertigung dieses unter Medizinern um strittenen Eingriffes als so genannte Notoperation (vgl. F. Abraham 1931 sowie Herrn 2008a). 64,Toni" (Anton/Antonia) galt ebenso wie „Gerd" oder , Alex“ bereits seit der ersten
Bewilligung von Vornamensänderungen bei Transvestiten als mögliches ge schlechtsneutrales Namenskürzel.
65 Zu den Angsten vor der Vermännlichung der Flau vgl. Schoppiarin (1993: 38); zur
Verweiblichung des Mannes einschließlich ihrer Vorgeschichte(n) vgl. zur Nieden (2005).
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Forschungsausblick
Haltung 66 häufig gepaart mit kriminellen Handlungen rechtfertigt drakoni sche Maßnahmen von Seiten des Staates. Die praktischen Erfahrungen der letzten Jahre haben bewiesen, daß diese von Erfolg gekrönt sind und der Stadt Mittel zur Anwendung bringen kann, die der Notwendigkeit, die Nation auch in dieser Hinsicht zu schützen, entsprechen. Dadurch ist der Tr. im Reiche we niger auffällig geworden, und wie sich auch D.wiederholt äußerte, sind es die gefürchteten Maßnahmen, besonders die Internierung", die ihn veranlassen, seinem Tr. nicht mehr öffentlich nachzugehen (Voss 1938: 44).
Die von Voss' aufgezeigten radikalen Optionen für den Umgang mit die sem Personenkreis scheinen nicht nur Empfehlungen eines übereifrigen jun gen Mediziners gewesen zu sein. Zwar gibt es dafür, dass sich, wie er schreibt „rechtlich [...] die Lage der Tr. in den Jahren nach der Machtergreifung durch den Nationalsozialismus bei uns geklärt habe, kaum konkrete Belege. Dass dennoch auf lokaler Ebene - wie in Hamburg - auch ohne rechtliche Grund lage schon früh massive Verfolgungsmaßnahmen eingeleitet wurden, zeigt die Niederschrift einer Besprechung des dortigen Regierungspräsidenten mit der Inneren Verwaltung vom 13. November 1933. Darin heißt es: „Die Polizeibehörde wird aufgefordert, die Transvestiten besonders zu beachten und erforderlichenfalls in das Konzentrationslager zu überführen.“67 Dem entsprechend gab der bereits erwähnte Hamburger Transvestit Rudolf Mül ler am 6. April 1940 zu Protokoll: „Meine Freunde kamen 1933 nach dem Umsturz ins Konzentrationslager. “68 Insgesamt lassen die Einzelschicksale der hier vorgestellten Personen wie auch die von Voss genannten ,drakoni schen Maßnahmen“ den repressiven Charakter im Umgang mit Transvesti tinnen und Transvestiten deutlich hervortreten. Dass darin ein Grund zu se hen ist, warum sie im Reiche weniger auffällig" geworden sind, macht Voss am Beispiel der Angst seines Hamburger Protagonisten vor einer Internie rung deutlich. Dies deutet allerdings darauf hin, dass im Unterschied zu den im Prozess Knabe recherchierten Transvestiten, auch heterosexuelle von der Verfolgung betroffen gewesen sein können.
Die hier angedeuteten Zusammenhänge bedürfen weiterer Forschung. Da es das Anliegen dieses Beitrags ist, weitere Untersuchungen zum Umgang und zur Lage der Transvestiten in der NS-Zeit anzuregen, sollen im Folgende eini ge Themenfelder umrissen werden, die sich aus dem vorgestellten Material ergeben: - Die ausgewerteten Quellen machen deutlich, dass die NS-Zeit auch für
Transvestiten eine Zäsur darstellte. Die Mehrzahl versuchte, ihre Passion nicht und schon gar nicht öffentlich auszuleben, da unkalkulierbare Fol gen drohten. Auch wenn es bei Polizei, Militär oder den Behörden einzel ne Beamte gegeben haben mag, die noch aus der liberaleren Tradition der Weimarer Zeit ein gewisses Verständnis für diese Personengruppe aufbrachten, wirkte bereits die Androhung drakonischer Maßnahmen als Abschreckungsinstrument, Demnach ist zunächst auf einer allgemei nen Ebene nach Beschränkungen und Anpassungszwängen im Alltag von
Transvestiten der damaligen Zeit zu fragen. – Die Vorliebe für die Kleidung des anderen Geschlechts galt kriminalistisch
als Indiz für Homosexualität. Obwohl bekanntermaßen nur ein Teil der Transvestiten homosexuell war, standen sie generell unter Homosexuali tätsverdacht. Insofern lässt sich die Erforschung des individuellen und kol lektiven Umgangs mit transvestitischen Frauen und Männern in der NS Zeit schwer von jenem mit Homosexuellen trennen. Zunächst wären auf einer analytischen Ebene die Differenzen herauszuarbeiten. Darauf sollten dann eigenständige Untersuchungen im Sinne der Intersektionalität - der Überkreuzung, Verschränkung und Verstärkung stigmatisierender Um gangsweisen durch gleichzeitige Zugehörigkeit zu verschiedenen Minder heiten - aufbauen. Transvestitismus bei verheirateten Männern, bei denen sich kein Verdacht auf homosexuelle Handlungen ergab, scheint weit weniger hart sanktio niert und partiell sogar geduldet worden zu sein. Allerdings lebten die meisten ihre Neigung nur im häuslichen Umfeld aus oder beschränkten sich auf weibliche Unterwäsche. Auch jene Transvestitinnen, die sich um eine polizeiliche Bewilligung bemühten, indem sie versicherten, nicht ho mosexuell zu sein, unterstützen die Annahme, dass man mit Transvestiten entsprechend ihrer sexuellen Präferenz verfuhr. Der nach sexueller Orien tierung differenzierende Umgang bedarf weiterer Vertiefung, insbesonde
re die Analogie bei Transvestitionen. – Die hier vorgenommene Unterscheidung der Transvestiten nach sexueller
Orientierung und Geschlecht erwies sich als nützlich für die Darstellung des spezifischen Umgangs in der NS-Zeit. Sie deutet aber auch auf ver schiedene, dem Transvestitismus unterliegende Motive, die Anlass zu ei genständigen, abgegrenzten Netzwerkbildungen gaben. Daher ist zu fra gen, inwiefern die Verwendung des Plurals Transvestitismen dieser Diversität gerechter wird als der Singular auch hinsichtlich des Verfol gungsschicksals der einzelnen Gruppen,
66 Am 14. Dezember 1937 wurde ein „Grunderlaß" zur Verfolgung als asozial klassifi
zierter Menschen durch die Kriminalpolizei eingeführt (Wagner 1996: 254 ff.), wo ran sich die Aktion Arbeitsscheu Reich“ durch die Gestapo im März 1938 und die Kripo im Juni 1938 anschloss (ebd.: 279 ff.). Auf diese Verfolgungsstrategie dürfte sich Voss bei seinen Ausführungen bezogen haben. Eine Quellenedition dazu findet sich bei Ayas (1998). Auch bei homosexuellen Frauen und Männern konnte eine Kriminalisierung über „asoziales" Verhalten erfolgen (vgl. Schoppmann 1991, ins besondere, „Die Verfolgung der „Asozialen"": 208-214; Rosenkranz et al. 2009:
69-74). 67 StaHH, 113-2, Innere Verwaltung A ll 11. 68 StaHH, 213-11, 1020/42.
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- Die Mehrzahl der verfügbaren Informationen betrifft den Umgang mit
männlichen Transvestiten, der mit weiblichen konnte lediglich anhand weniger Akten belegt werden. Die Dominanz des männlichen Transvesti tismus in medizinischen und kriminalistischen Veröffentlichungen - es ließ sich keine einzige Publikation über Transvestitinnen finden - ent spricht auch den ungleichen Proportionen vorgefundener Verfolgungsak ten. Inwiefern sich darin die Gewichtung der NS-Geschlechter-, insbeson dere aber der Homosexuellenpolitik spiegelt, wäre zu untersuchen. - Im Hinblick auf die Härte der Sanktionen oder Unterschiede in der Be handlung zwischen Transvestitinnen, homo- und heterosexuellen Trans vestiten sind wegen des geringen Materials kaum Generalisierungen zu lässig. Dass Transvestitinnen wie Erna Kubbe und Transvestiten wie Heinrich Bode allein wegen ihrer Kleidervorlieben - also wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses oder groben Unfugs - mit KZ-Haft oder Gefängnis bestraft wurden, konnte belegt werden. Um zu prüfen, inwiefern es sich hier nicht um willkürliche Einzelfallentscheidungen, sondern um gängige
Praxis handelt, müssen umfangreiche Recherchen angestellt werden. - Der für Transvestiten strafrechtsrelevante Paragraph, nach dem öffentli
ches Aufsehen oder Ärgernis erregende Personen juristisch zur Verant wortung gezogen wurden, blieb in der NS-Zeit unverändert, obwohl es – wie das Beispiel Hamburg zeigt - lokale Regelungen gegeben zu haben scheint. Doch ob diese Paragraphen (183, 184 und 360 RStGB) in der Rechtsprechung nach 1933 weiter ausgelegt oder häufiger angewendet wurden und (wie im Fall Kubbe wahrscheinlich) ein anderes Strafmaß als
in der Weimarer Zeit nach sich zogen, ist bislang unbekannt. – Die vor 1933 übliche Ausstellung von Transvestitenscheinen, wie auch die
Bewilligung von Vornamensänderungen wurde in der NS-Zeit in Einzelfäl len mit zeitlicher Begrenzung beibehalten. Voraussetzungen dafür waren eine polizeiliche Vorladung sowie die glaubwürdige Versicherung, nicht ho mosexuell zu sein oder sich anderweitig strafbar zu machen. Solche Bewil ligungen können nur bis 1938 nachgewiesen werden. Daher ist zu prüfen, ob der Kriegsbeginn einen Wandel markiert, wie es Dagmar Herzog (2005) für andere Bereiche der NS-Sexual- und Geschlechterpolitik belegt hat, Deutlich wurde zudem ein Ermessensspielraum von Polizei und Justiz bei der Anerkennung von Transvestitenscheinen, denn in einigen Fällen kam es dennoch zu strafrechtlichen Verurteilungen. Auffällig ist außerdem die starke polizeiliche Überwachung der Einhaltung solcher Bewilligungen. Im Zuge der Beantragung oder Verlängerung von Transvestitenscheinen wie auch bei Prozessen waren Gutachten von Ärzten, insbesondere foren sischen Psychiatern, ausschlaggebend. Auch bei der Genehmigung von Kastrationen und Ovarimplantationen im Kontext der Geschlechtsum wandlung musste die Genehmigung des Gesundheitsamts eingeholt wer den. Daher empfiehlt sich eine grundlegende Untersuchung zur Rolle der Medizin im Umgang mit Transvestiten in der NS-Zeit, besonders hinsicht lich ihrer Differenzierung in H01110- und heterosexuelle. Zunächst wären die Strukturen und Ebenen zu beschreiben, in denen medizinische Exper
tise relevant war, und weiterhin die Auswirkungen, die solche Gutachten
in konkreten Fällen hatten. – Zur Therapie des Transvestitismus konnten weder konzeptuelle noch prakti sche Angaben aus der NS-Zeit gefunden werden. Voss (1938) stellt die The rapienotwendigkeit und die Erfolglosigkeit solcher Versuche vor 1933 he raus, weshalb er nicht näher erläuterte erzieherische und disziplinarische Maßnahmen empfahl, Bürger-Prinz und Weigel (1940) beziehen keine Stel lung dazu. Inwiefern analoge psychotherapeutische Konzepte wie bei Homo sexuellen auch bei Transvestiten zum Einsatz kamen, wäre noch zu prüfen. Auch bei operativer Geschlechtsumwandlung gab es Kontinuitäten aus der Weimarer Zeit, obwohl Psychiater wie Karl Bonhoeffer 1941 berichten, 5 dass ihnen derartige Ersuchen nicht mehr begegneten. Während die Umwandlungen vor 1933 ohne Mitsprache staatlicher Instanzen erfolgten, verweisen jene nach 1933 darauf, dass sie nur mit Zustimmung der Gesundheitsämter ausgeführt werden durften. Mit den Eingriffen sollte al lerdings nur bedingt den Wünschen der betreffenden Personen entsprochen werden. Aufgrund der psychotherapeutischen Erfolglosigkeit wie auch von Versuchen, Transvestiten unter Zwangsandrohung von ihren Operations wünschen abzubringen, befürworteten Ärzte mitunter derartige Eingriffe. - Voss' Bezeichnung des Transvestitismus als ,asoziales", zu bekämpfendes
Verhalten lässt nach der Gültigkeit dieser Zuschreibung bei der strafrecht lichen Bewertung fragen. Inwiefern diente sie bei homosexuellen Trans vestiten als Begründung für eine Verurteilung oder die „Schutzhaft" nach Strafverbüßung? Da die vermeintliche Gefahr minderwertigen Nachwuchses diskutiert wur de, ist nach eugenischen Maßnahmen zu fragen. Zumindest in der medizi nischen Literatur findet sich die rassenhygienisch begründete Befürwor tung oder Empfehlung, Transvestiten zu kastrieren, deren Anwendung aber nur bei den heterosexuellen indiziert gewesen wäre. Die sogenannte „frei willige Kastration" konnte hier vor allem bei verurteilten homosexuellen Transvestiten belegt werden, jedoch nicht aus eugenischen Gründen oder im Zuge angestrebter Geschlechtsumwandlung, sondern nur, um ihre sexu ellen Bedürfnisse auszulöschen. Dieses ins Gesamtbild des differenzierten Umgangs mit homo- und heterosexuellen Transvestiten passende Ergebnis, müsste an einem breiteren Quellenmaterial überprüft werden.
- Die ausgewerteten Fälle betreffen vor allem die Großstädte Berlin, Ham burg und Leipzig, die schon vor 1933 als Zentren sexueller Subkulturen gal ten. Inwiefern es lokale Unterschiede im Umgang mit Transvestiten gab - wofür das Beispiel Hamburg Hinweise bietet (Vgl. Rosenkranz et al. 2009,
66 Bonhoeffer kannte entsprechende Studien aus dem Institut für Sexualwissenschaft,
so begutachtete er die Arbeit von bei Holz (1924). Zur Genitalumwandlung in der NS-Zeit äußerte er sich wie folgt: „Auf die in der Ara von Magnus Hirschfeld gele gentlich in Berlin zur Beobachtung gekommenen Verirrungen der plastischen Chi rurgie zur Anderung des äußeren Genitalaspekts von Transvestiten braucht hier nicht mehr eingegangen zu werden, da sie der Vergangenheit angehören" (Bonho effer 1941: 67 (H.1, 0.]).
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Micheler 2005) - wäre mit lokalen Studien zu belegen. Des Weiteren lässt sich am Beispiel der Homosexuellenverfolgung eine Periodisierung aufzei gen, deren Analogien zum Umgang mit Transvestiten zu prüfen wäre. Aufgrund der dürftigen Quellenlage sowie der wenigen, meist medizini schen Veröffentlichungen zum Thema gibt es kaum Informationen über die Lebenswirklichkeit von Transvestiten oder auch über Personen, bei denen Geschlechtsumwandlungen vor oder in der NS-Zeit ausgeführt wurden. Hier müssten biografische Forschungen ansetzen, um die Breite individuel len Erlebens in den Blick zu nehmen. Sofern sich keine anderen Zugänge eröffnen, könnten als Ausgangspunkt solcher Recherchen entweder die überlieferten Gerichtsakten dienen - wie das Hamburger Beispiel homo sexueller Transvestiten zeigt - oder aber die in Fachveröffentlichungen er wähnten Fälle, in denen sich biografische Anhaltspunkte finden lassen.